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Wikipedia: Artikel der Online-Enzyklopädie gelten als „gerichtsbekannt“

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Oftmals bedienen sich Richter zum Nachweis einer Tatsache, die strittig zwischen den Parteien ist, eines Sachverständigen, der ein Gutachten über eine bestimmte Frage anfertigt. In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil des AG Kölns bedienten sich die Richter jedoch der Wikipedia.

Was ist geschehen?

Im vorliegenden Verfahren ging es um eine Streitigkeit in einer Mietangelegenheit. Der Mieter war der Ansicht, berechtigt zu sein, die Miete um 20% mindern zu können, da die von der Vermieterin vorgenommene Rohrsanierung im November 2007 mittels Epoxidharz einen Mietmangel i.S.d. § 536 I 2 BGB darstelle, insbesondere weil die Verwendung des Mittels das Trinkwasser im streitgegenständlichen Zeitraum unbenutzbar machte.

Er verweigerte daher die Zahlung der Miete. Die Vermieterin machte in der Folge aus dem wirksam geschlossenen Mietvertrag die offenen Forderungen gegen die Mieterin auf dem Rechtsweg geltend.

Entscheidung des Gerichts

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Das Amtsgericht Köln hatte Mitte April 2011 (Urteil vom 20.04.2011 – Az.: 201 C 546/10) über die Klage zu entscheiden und gab dieser nur teilweise statt.

Die Richter sahen die Mietminderungen gem. § 536 Abs. 1 S. 2 BGB nämlich als teilweise begründet an. Für einen Teil der Sanierungsarbeiten sei nachweislich mit Epoxidharz gearbeitet worden. Nach Recherche der Eigenschaften dieses Stoffs in einem Artikel der Online-Enzyklopädie Wikipedia sahen es die Richter als gerichtsbekannt an, dass es sich bei der Harzkomponente um einen gesundheitsschädlichen Stoff handle und bereits geringste Mengen zu „Störungen im endokrinen System“ führen können. Der Stoff störe das menschliche Hormonsystem, sei giftig und wurde bei Tierversuchen bereits als krebserregend festgestellt, so die Richter.

Fazit

Das AG Köln sieht die Information, dass es sich beim vorliegenden Harz um einen gesundheitsschädlichen Stoff handelt, als gerichtsbekannt an, da sich die Information aus einem Artikel der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia erfahren lässt. Dass das AG Köln seine Entscheidung auf eine Information aus der Wikipedia stützt ist umso erstaunlicher, als die Artikel bei Wikipedia zwar einer Inhaltskontrolle durch andere Nutzer der Plattform unterliegen, jedoch im Grundsatz frei bearbeitbar sind.

Bereits Anfang Oktober 2011 war Wikipedia Gegenstand eines Gerichtsbeschlusses. Damals war sie jedoch nicht „Beweismittel“, sondern selbst Beklagte, als die Erben von Loriot der Betreiberin von Wikipedia gerichtlich per einstweiliger Verfügung untersagten, urheberrechtlich geschützte Briefmarken-Motive von Loriot zum Abruf bereit zu halten.

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