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Nun betrifft das Urheberrecht auch den Cloudservice Dropbox, wie der Journalist und Autor Mario Sixtus feststellen musste. Er berichtet über Twitter, dass ihm aufgrund der Meldung einer Urheberechtsverletzung in seinem Dropbox-Account die Sharing-Funktion gesperrt wurde.
Dropbox ist ein seit 2007 bestehender Webdienst. Durch die Dropbox-Software „Clients“ können sich Nutzer unterschiedlicher Rechner gegenseitig Dateien zur Verfügung stellen und Online-Datensicherungen vornehmen. Nach dem Download der Software erscheint auf dem eigenen Rechner ein neuer Ordner, die sogenannte Dropbox. Hochgeladene Dateien werden auf einen zentralen Server gespeichert. Andere Nutzer, die mit ihrem Rechner den gleichen Account nutzen, haben ebenfalls Zugriff auf diese Dateien.
Im Fall von Marion Sixtus wurde ein Text des Wikiwatch-Gründers Professor Dr. Wolfgang Stock gemeldet. Wer die Meldung aufrufen wollte, erhielt folgende Meldung von Dropbox:
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„Auch wenn im Internet gegen das Vorgehen von Dropbox gewettert und sich darüber beschwert wird, dass dies ohne Prüfung geschehen sei und es sich dabei daher um Zensur handeln müsse, beruht das handelt von Dropbox durchaus auf einer (sinnvollen und nachvollziehbaren) Rechtsgrundlage.
Denn insbesondere die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Hamburg “Gema ./. YouTube” (LG Hamburg Urteil vom 20. April 2012, Az. 310 O 461/10, wir berichteten) hat nochmals klargestellt, dass auch derjenige, der nicht Täter ist, als so genannter Störer für eine Rechtsverletzung haften muss, wenn er zu der Rechtsverletzung irgendwie bei trägt und nach deren Kenntnis nicht unverzüglich tätig wird.“
Der Webdienst hat nach Kenntnisnahme die Sharing-Funktion deaktiviert, um eine weitere Verbreitung des Textes zu verhindern. Damit hat sich der Clouddienst an die Vorgaben des Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 14.3.2012, Az. 5 U 87/09) gehalten. Das Nutzerkonto wurde jedoch nicht gesperrt.
Wer bisher die Dropbox als Netzwerk-Dateisystem nutzte, kann dies weiterhin tun. Es ist sinnvoll, die Dateien nicht nur auf dem Dropbox-Server, sondern auch auf dem eigenen Computer abzulegen. So ist sichergestellt, dass keine Daten abhandenkommen.
Dropbox-Nutzer müssen jedoch wissen, dass sie durch die Nutzung der Dropbox persönliche oder vertrauliche Daten fremden Dritten überlassen.
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Sören Siebert auf Google+