Gerade im letzten Jahr wurde das Thema Datenschutz und „Online-Durchsuchung“ in Deutschland viel diskutiert. Nun sorgt auch im neuen Jahr eine Forderung des britischen Innenministeriums für Aufsehen.
Nach den Plänen der britischen Regierung soll es britischen Polizeibeamten künftig möglich sein, europaweite Online-Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss durchzuführen. Zur Anordnung der Online-Durchsuchung müsse der ermittelnde Polizeibeamte lediglich feststellen, dass die Ermittlungsart zur Aufdeckung oder Prävention eines schweren Verbrechens angemessen ist.
Das britische Innenministerium nimmt dabei Bezug auf einen Plan der EU-Ministerkonferenz, wonach die Ermittlungsmöglichkeiten für Polizeibeamte der EU künftig aufgedehnt werden sollen.
Kritik zu diesem Vorschlag kommt hingegen von Opposition und Bürgerrechtlern: So werfe die Idee erhebliche Datenschutzbedenken auf.
Fazit:
Wenn die britische Regierung ihre Pläne wirklich durchsetzen kann, dann lässt sich hierzu nur sagen: Willkommen im Überwachungsstaat! Man darf also auf weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit gespannt sein.
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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