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Künftig verbindliche Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte?

Nach zweijähriger Ausarbeitung hat Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) die Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte verabschiedet. Dem Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll damit endlich eine umfassende und greifbare Beschreibung zukommen.

Bisher wurde dieses nur über die Begriffe "Fachkunde" und "Zuverlässigkeit" definiert und war folglich eher vage. Geht es nach dem Berufsverband der privaten Datenschützer, soll damit nun Schluss sein. Die vom BvD ausgearbeiteten Grundsätze sollen bestehende gesetzliche Vorgaben in Zukunft konkretisieren und somit endlich ein einheitliches Berufsbild des Datenschutzbeauftragten formen.

In drei Kapiteln soll künftig genau festgeschrieben werden, welche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der Datenschutzbeauftragtenfunktion vorliegen müssen, welche Aufgaben fortan zu erfüllen sind und wie die Tätigkeiten auszuüben sind. Damit möchte der BvD zukünftig grundlegende Maßstäbe für die zuverlässige Ausführung der Tätigkeiten und an die notwendigen Qualifikationen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten setzen.

Noch sind die vom Berufsverband ausgearbeiteten Grundsätze nicht bindend. Erst Mitte März stimmen die Mitglieder des Verbandes darüber ab. Doch selbst wenn sich die Mitglieder gegen den vorliegenden Leitfaden entscheiden sollten, schon jetzt sieht der Verband hierdurch eine spürbare Verbesserung von Beratungstätigkeiten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Fazit:

Verbindliche Grundsätze im Datenschutz tun Not, keine Frage. Nicht nur die jüngsten Datenpannen und Skandale machen dies deutlich. Somit ist das vom BvD veröffentlichte Papier nur zu begrüßen, aber ob es sich ohne Diskussion auch in der Praxis anwenden und durchsetzen lässt, dass muss sich erst noch zeigen. Denn so positiv der Grundgedanke auch zu bewerten ist, inhaltlich verlangt es vieles und gibt selbst nicht immer Antwort.

Autor: Christian Hense


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