Der Europäische Gerichtshof hat in seinem kürzlich verkündeten Urteil entschieden, dass die Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung von Daten nicht gegen europäisches Recht verstößt. Zu dieser Entscheidung kam es, weil Irland gegen diese Richtlinie Klage eingereicht hatte.
Der EuGH entschied, dass die Richtlinie zu Recht besteht, da sie im überwiegenden Maß das Funktionieren des Binnenmarktes betrifft. Die Richtlinie soll die unterschiedlichen nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Durch diese Richtlinie sollen nationale Gesetze erlassen werden, wodurch Daten von bestimmten Netzanbietern auf Vorrat gespeichert werden müssen. Gespeichert werden zum Beispiel Daten über Dienstanbieter, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen (Verkehrsdaten). Der Inhalt der Telefonate oder E-Mail dürfen dagegen nicht gespeichert werden.
Bei der Entscheidung des EuGH ging es allerdings nur um reine Formsachen. Die Richter äußerten sich nicht zu Fragen über die Verletzung der Grundrecht, die mit dem Eingriff in das Recht der Privatsphäre verbunden sind.
Fazit:
Die Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung soll alle EU-Bürger schützen. Allerding werden diese von vornherein unter Generalverdacht gestellt. Außerdem ist es zum Beispiel bei E-Mails technisch nicht immer möglich, zwischen dem Inhalt und Verkehrsdaten zu unterscheiden.
Autorin: Christin Plescher
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