Die Aussage des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar am Freitag vergangener Woche war eindeutig: Mehr Datenschutz beim umstrittenen Google-Projekt "Street View". Andernfalls würde er dem Netzriesen das Fotografieren von Häusern und Straßen verbieten.
In seinem Schreiben hatte der Datenschützer sowohl die Google Germany GmbH als auch Google Inc. aufgefordert, verbindliche Zusagen über den Schutz von personenbezogenen Daten abzugeben und setzte dem Unternehmen eine Frist bis Mittwoch. Besonderen Wert legte Caspar auf die "wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter" von Passanten, sowie eine „Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch“.
Ein Google-Sprecher verkündete daraufhin, dass man dem Hamburger Datenschutzbeauftragten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zugesichert habe. Zwar gebe es in einigen Punkten noch Gesprächsbedarf, dennoch habe man pünktlich auf das Ultimatum reagiert. Zudem seien zahlreiche Forderungen, wie die Unkenntlichmachung von Passanten und die Widerspruchsmöglichkeit, bereits im Vorfeld vereinbart gewesen.
Ein weiterer Streitpunkt dürften die bereits in die USA übermittelten Rohdaten darstellen. Nicht nur das Google diese damit einer datenschutzrechtlichen Kontrolle entzieht, auch weigert sich das Unternehmen die Rohdaten nach erfolgter Bearbeitung zu unwiderruflich zu löschen. Aus entwicklungstechnischen Gründen heißt es. Für den Hamburger Datenschuztbeauftragten ist diese Begründung nur schwerlich nachvollziehbar.
Fazit:
Auch wenn Google den vom Hamburger Datenschutzbeauftragen gestellten Anforderungen nachkommen wird, bleibt die Frage nach den Rohdaten offen. Für Caspar ist es eine Niederlage in seinem Kampf gegen den umstrittenen Kartendienst von Google. Zwar werden die Gesichter von Passenten im Internet für Dritte nicht erkennbar sein, aber auf den Rohdaten die Google besitzt schon. Für Caspar ein Risiko.
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