Der Streit um den Google-Dienst Street View droht zu eskalieren. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar droht mit rechtlichen Schritten, sollte Google bei seinen Kamerafahrten die geforderten datenschutzrechtlichen Maßnahmen nicht umsetzen.
So weigert sich der Konzern weiterhin, die im Rahmen der Kamerafahrten erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen. Auch ein per Videokonferenz geführtes Gespräch zwischen dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google bliebt diesbezüglich ohne Ergebnis.
Das Unternehmen lehnt es weiterhin ab, Gesichter und Kfz-Kennzeichen bereits mit der Erhebung dauerhaft unkenntlich zu machen. Auch die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener ist noch nicht abschließend geklärt. Die ausschließlich technische Argumentation von Google, das die unveränderten Daten zur Verbesserung der Technologie zur Verpixelung benötigt würden, konnte die Datenschützer bisher nicht überzeugen.
Fazit:
Eine juristische Möglichkeit die Kamerafahrten generell zu verbieten, sieht auch Caspar nicht. Eine solche Eingriffsmöglichkeit sehe das „limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes“ nicht vor, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. Es bestehe lediglich die Möglichkeit einer „Löschungsaufforderung“, welche gegenwärtig vorbereitet wird. Google müsste dann jene Rohdaten löschen, gegen die ein Widerspruch von Betroffenen vorliegt. Caspar erklärte sich weiterhin bereit für Gespräche mit Google, zeigt sich aber gleichzeitig entschlossen, rechtlichen Optionen auszuschöpfen.
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