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Datenschutz : Einigung im Streit bei Google Street View

Laut Pressemitteilung des Hamburger Beauftragten für Datenschutz, Prof. Dr. Caspar, haben Datenschützer und Google ihren Streit um Google Street View beigelegt.

Der kalifornische Internet-Konzern erteilte gegenüber den Datenschützern eine konkrete Löschungszusage. Diese gelte nun auch für die umstrittenen Rohdaten, sofern die Betroffenen Widerspruch gegen die Aufnahmen eingelegt haben. Konkret bedeutet dies, dass sich Google verpflichtet, Aufnahmen von Personen, Fahrzeugen und Gebäuden nun innerhalb einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist auch in den Rohdaten unkenntlich zu machen. Bisher hatte sich das US-Unternehmen geweigert dieser zentralen Forderung der Datenschützer nachzukommen.

Auch setzten sich die Datenschützer mit ihrer Forderung durch, dass Betroffene bereits vor Veröffentlichung der Bilder Widerspruch einlegen können. Damit verbunden sicherte der US-Konzern eine zügige Umsetzung aller weitergehend geforderten Verfahrensmaßnahmen zum Widerspruchsrecht zu. Zudem will Google Kamerafahrten künftig frühzeitig in der Öffentlichkeit bekannt geben.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte begrüßte das Einlenken von Google: „Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen“, erklärte Johannes Caspar und zeigte sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden, auch wenn man ursprünglich die Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestandes gefordert hatte. Außerdem könne man nun von den zuvor angedrohten rechtlichen Maßnahmen absehen. Dennoch wolle man die zügige Umsetzung „genau Beobachten“, heißt es in der Presseerklärung.

Fazit:

Mit der Einigung steht dem Startschuss von Google Streit View in Deutschland nichts mehr im Wege. Gleichzeitig zeigt der Streit eine gewisse Ohnmacht der Datenschützer auf, wenn es darum geht, rechtswidriges Verhalten effizient zu unterbinden. Nicht zu unrecht forderte Caspar daher den Gesetzgeber auf, künftig effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen.


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