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Online-Auskunft bei der Schufa erweitert – Scoring–Verfahren weiter umstritten

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V.) ist ein privatwirtschaftliches Institut der Kreditwirtschaft, dass Daten nahezu aller Bundesbürger gespeichert hat. Hierbei werden sowohl positive Merkmale wie laufende Geschäftsbeziehungen als auch negative Merkmale wie Vertragsverletzungen gespeichert. Die Schufa - Auskunft wird zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers genutzt.
Egal ob beim Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages, der Aufnahme eines Darlehens oder dem Abschluss eines Leasing-Vertrages, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schufa geht nichts.

Die Schufa legt der Beurteilung der Kreditwürdigkeit ein so genanntes Scoring -Verfahren zugrunde. Dies stößt immer wieder auf massive Kritik von Datenschützern und Politikern. Ohne das Wissen des Verbrauchers werden Kunden- und Konsumprofile erstellt. Diese Profile beinhalten neben den direkten Daten aus Vertragsabschlüssen, Krediten,
Vertragsverletzungen und Vollstreckungsmaßnahmen auch soziodemographische Daten. Letztere beinhalten zum Beispiel Wohngegend, Beruf oder Familienstand. Fällt die Bewertung negativ aus, so kann dies etwa dazu führen, dass ein Verbraucher, der in der falschen Straße wohnt keinen Telefonvertrag mehr bekommt oder nur noch gegen Vorkasse
beliefert wird. Dieses Vorgehen ist höchst problematisch. Bis heute weigert sich die Schufa die Berechnung des Scoring - Wertes offen zulegen.

Da viele Verbraucher nicht wissen, welche Daten über sie gespeichert sind, ist es grundsätzlich ratsam bei der Schufa einen Auskunftsantrag zu stellen. Inzwischen fließt die Antragsstellung auch nicht mehr negativ in die Scoring - Wertung ein. Dies ist jetzt auch online möglich. Zunächst konnten nur Verbraucher mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Brandenburg diesen Service nutzen. Künftig gilt dies auch für Bürger aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Hierdurch werden die Rechte der Verbraucher gestärkt, da diese einfacher Einblick
in ihre gespeicherten Daten nehmen können und somit eine effektivere Kontrolle ausüben können.

Fazit:
Um die Transparenz der bei der Schufa gesammelten personenbezogenen Daten zu verbessern, ist die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet eine Verbesserung. Dies genügt aber nicht. Nur durch Offenlegung der Berechnungsgrundlagen des Scoring - Wertes können Verbraucher verfolgen, warum ihnen beispielsweise ein Kredit verweigert wird. Bisher ist das Scoring-Verfahren der Schufa zu Recht massiven datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt.

Autor: Stud. Jur. Philipp Otto

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 


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