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Datenschutz - Fahndung mit digitalen Passfotos

Das Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin plant eine umfassende Fahndung mit gespeicherten Passfotos. Nach dem Vorschlag von Bundesinnenminister Schäuble sollen Polizei-Dienststellen online auf die bei den Meldeämtern gespeicherten Lichtbilder zugreifen können. Bei der geplanten Nutzung sollen nicht nur die Fotos in den neuen biometrischen Reisepässen genutzt werden, sondern auch ein Großteil der noch nicht aktualisierten Bilder in Personalausweisen und Pässen. Diese werden bereits jetzt in vielen Meldeämtern ebenfalls digital gespeichert. Die Pläne sind Teil des Gesetzesentwurf der Bundesregierung u.a. zur Änderung des Passgesetzes vom 05.01.07.

Die automatisierte Abfrage soll die Durchführung von Ermittlungsverfahren beschleunigen. Nach der bisherigen Rechtslage muss die Polizei ein schriftliches Ersuchen an die jeweilige Meldestelle schicken. Nach "Prüfung" werden die gewünschten Bilder aber dann in nahezu allen Fällen herausgegeben. Die zweite geplante Erweiterung im Umgang mit den Passfotos soll nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion die Verwendung zur Fahndung bei einer größeren Zahl von Delikten in der kompletten Palette der Strafverfolgung sein. Zunächst wurde nur die Verwendung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten angekündigt. Zudem wurde auch ein automatisierter Abruf von gespeicherten Fingerabdrücken gefordert. Dabei soll die Speicherung unabhängig davon erfolgen ob ein Verdacht vorliegt oder nicht. Diese Vorratsdatenspeicherung ist beim Koalitionspartner SPD, bei den Parteien der Opposition, bei Verbänden und Datenschützern auf teilweise scharfe Kritik gestoßen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht keine Notwendigkeit für die Durchführung der Pläne und äußert in einem Interview auf tagesschau.de: "Wir haben bereits genug Befugnisse, um den Terrorismus zu bekämpfen". Schaar kritisiert zudem die zögerliche Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Bekanntgabe der gesamten Pläne. Der Datenschützer warnt zugleich vor weiteren Schritten und führt dazu aus: "Der nächste zu erwartende Schritt würde darin bestehen, die digitalen Gesichtsbilder mit Aufnahmen aus der Video-Überwachung zusammenzuführen und eine personenbezogene Zuordnung der aufgenommenen Personen vorzunehmen." Inzwischen hat der FDP-Politiker Hirsch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regierungspläne angekündigt.

Fazit:
Die geplante Verschärfung von Gesetzen zur Überwachung der Bürger im Alltag war zu erwarten. Seit Jahren wird in der politischen Diskussion darauf hin gearbeitet. Das Totschlag-Argument des Schutzes vor Terrorismus soll massive Eingriffe in den Datenschutz der Bürger legitimieren. Zu Recht stößt das Vorhaben auf Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


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