Sie sind hier: Internetrecht News Datenschutz Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 Realität

Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 Realität

Seit Monaten wird die Öffentlichkeit hinsichtlich der "Pläne" in der Zukunft Computer online zu durchsuchen gezielt getäuscht. In der heutigen Sitzung des Innenauschuss des Bundestags erklärte ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, dass bereits seit 2005 private Computer durch die Geheimdienste ausspioniert werden. Über die Anzahl der bisherigen Fälle verweigerte die Bundesregierung die Auskunft. Die angeführte "Rechtsgrundlage" ist eine interne Dienstvorschrift, die noch vom damaligen Innenminister Otto Schily verfügt wurde.

Der politische Streit über Sinn und Unsinn verdeckter Online-Durchsuchungen wird auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Skandal. Der BGH hatte das "geplante" staatliche Spionieren in privaten Computern mangels Rechtsgrundlage im Februar 2007 für unzulässig erklärt. Nach dieser Entscheidung hatte die Bundesregierung jedoch erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits jetzt das Recht habe, staatliches Hacking zu betreiben.

Die Parteien der Opposition haben auf die Enthüllungen mit scharfer Kritik reagiert. Die FDP forderte, die bereit gestellten Haushaltsmittel zur Programmierung von Software für Online-Durchsuchungen sofort zu sperren und die bereits laufenden Maßnahmen unverzüglich auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über  laufende Verfassungsbeschwerden gegen das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden hat. Bereits Anfang dieser Woche hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar gefordert, die Pläne für Online-Durchsuchungen aufgrund massiver verfassungsrechtlicher Bedenken auszusetzen.

Fazit:
Die brisante aktuelle Entwicklung zeigt, wie einfach es ist, mit einer einfachen Dienstvorschrift in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen. Nach den heutigen Enthüllungen wird sich die Diskussion über verdeckte Online-Durchsuchungen abermals zuspitzen. Interessant wird, ob und wie das Bundesverfassungsgericht die bereits laufenden Durchsuchungen in seinem Urteil würdigen wird.

Autor:
Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Datenschutz
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.