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MySpace meldet Sexualstraftäter an die Justiz

MySpace ist eine der bekanntesten Web2.0-Anwendungen. Nutzer haben dort die Möglichkeit, kostenlose Benutzerprofile anzulegen, sich in Nutzergruppen zu organisieren und Wichtiges und Unwichtiges über Blogs und durch die Veröffentlichung von Photos oder auf andere Art und Weise mitzuteilen. Unter dem Motto "A place for friends" haben sich nach eigenen Angaben des Unternehmens weltweit mehr als 175 Millionen Nutzer zusammen gefunden und registriert.

Seit mehreren Wochen befindet sich die US-Hauptseite von myspace.com in einem Streit mit den Anklagebehörden von acht US-Bundesstaaten. Sie forderten, dass MySpace bis zum 29.05.2007 die Nutzerprofile und Namen von potentiellen Sexualstraftätern offen legt. MySpace weigerte sich bislang unter Berufung auf den Electronic Communications Privacy Act die Daten herauszugeben. Die Vorschrift besagt, dass für die Herausgabe persönlicher Daten eine gerichtliche Anordnung oder ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt werden müssen. Nun hat das Unternehmen jedoch bekannt gegeben, dass nach Gesprächen mit mehreren Chefanklägern ein legaler Weg gefunden worden sei, um die Nutzerdaten herausgeben zu können. Eine Kooperation sei in Fällen möglich, in denen konkrete Ermittlungen und Beweiserhebungen im Rahmen von Strafverfahren nötig sind. Werden die entsprechenden Informationen vorgelegt, sieht MySpace keinen Grund, sich einer Kooperation zu verweigern.

Seit zwei Wochen setzt MySpace zudem eine Software ein, durch die registrierte Sexualstraftäter aus der Vielzahl der Nutzer heraus gefiltert werden können. Wie der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens bekannt gab, seien alle bekannten Sexualstraftäter inzwischen von der Community ausgeschlossen worden. Darüber hinaus besteht zwischen MySpace und den Unternehmen Sentinel Tech und dem National Center for Missing and Exploited Children eine Zusammenarbeit.

Fazit:
Bei der Nutzung von Profilen in Communities des Web2.0 zur Fahndung nach Straftätern muss besonders darauf geachtet werden, dass die Vielzahl von hinterlegten sensiblen Daten nur auf der Grundlage geltender Gesetze heraus gegebn werden dürfen. Ansonsten besteht die große Gefahr des Missbrauch.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz und Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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