Union und FDP haben sich auf Nachbesserungen beim Datenschutz geeinigt. Die geplante Blockaden im Wege von Netzsperren kinderpornographischer Seiten sind vom Tisch, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt.
Das BKA soll Netzsperren statt dessen stärker auf die Löschung entsprechender Seiten hinarbeiten. Zudem wird die Herausgabe von Sperrlisten an die Zugangsanbieter untersagt. Die Vorratsdatenspeicherung wird zudem bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stark eingeschränkt und soll auf „schwere Gefahrensituationen“ beschränkt werden.
update:
Wie bekannt wurde, wird auch das Sperren von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen (so genanntes "Three Strikes Modell") abgelehnt. Die Rechtsexpertin der FDP, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte sich gegen ein solches Verfahren ausgesprochen: „Der Schutz geistigen Eigentums darf nicht unverhältnismäßig zu Lasten anderer Grundrechte gehen." und konnte diese Position in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen.
Auch beim Arbeitnehmer-Datenschutz wollen die künftigen Koalitionspartner nachbessern. Ziel sei es, so der Unterhändler, dass sich Datenskandale wie bei der Bahn oder der Telekom künftig nicht mehr wiederholen. Inhaltliche Einzelheiten wurden von der zuständigen Koalitions-Arbeitsgruppe Innen und Justiz bisher noch nicht besprochen. Fest stehe bisher nur der gemeinsame Standpunkt der beiden Koalitionäre. Bereits im September hatte Arbeitsminister Olaf Scholz einen Diskussionsentwurf für ein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz eingebracht, CDU und FDP hatten diesen jedoch als reine Symbolpolitik und leeres Wahlkampfversprechen scharf kritisiert.
Fazit:
Der Datenschutz hat sich als erste Bewährungsprobe für die FDP erwiesen. Im Wahlkampf hatten die Liberalen mit Grundrechten und Datenschutz geworben und sich als Alternative zur Piratenpartei angeboten. Es bleibt abzuwarten, wie genau nun die vereinbarten Details zum Thema Datenschutz und Urheberrechte im Netz umgesetzt werden.
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