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Datenschutz-Affäre: Bußgeld in Millionenhöhe für Deutsche Bahn AG

Vor ein paar Monaten haben wir bereits über die Datenschutz-Affäre bei der Deutschen Bahn berichtet. Seinerzeits hatte die Deutsche Bahn AG ohne konkrete Verdachtsmomente zahlreiche Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige überprüft, ob diese in Verbindung mit Lieferanten der Deutschen Bahn AG stehen oder sich gar selbst eigene Aufträge verschafft haben. Die Datenschutz-Affäre hatte damals nicht nur den damaligen Bahn-Chef Mehdorn den Kopf gekostet, sondern auch mehrere Personen des Führungsstabs der Deutschen Bahn AG.

Nunmehr gibt es Neuigkeiten in dieser Angelegenheit. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat der Bahn für ihre „erhebliche[n] Verstöße“ gegen den Datenschutz einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1,1 Millionen Euro zustellen lassen. Die Deutsche Bahn AG ließ den Bußgeldbescheid von der eigenen Rechtsabteilung prüfen und akzeptierte diese Rekordstrafe.

Hintergrund: Wie bereits Anfang des Jahres bekannt wurde, hatte die Bahn seit 1998 insgesamt dreimal Massen-Screenings der Mitarbeiter vollzogen. Dabei sollten Mitarbeiter identifiziert werden, die sich über Scheinfirmen selbst lukrative Aufträge zuschanzen. Die Betroffenen wurden darüber nicht informiert. Für die Führungskräfte gab es gesonderte Datenabgleiche. Später wurden weitere Fälle bekannt, bei denen die Krankendaten der Mitarbeiter erhoben wurden. Diese sind allerdings nicht Gegenstand des Bußgeldes.

Zudem  drohen der Bahn strafrechtliche Konsequenzen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat der neue Bahnvorstand selbst Anzeige erstattet und Beweismittel vorgelegt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass „eine Kanzlei im Auftrag des neuen Bahn-Vorstands Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und Beweismittel überreicht hat“. Zudem soll es mehrere Anzeigen von Privatpersonen geben.

Fazit:

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig Datenschutz in Unternehmen heutzutage ist. Dies betrifft sowohl den finanziellen Aspekt als auch mögliche Image-Schäden im Unternehmen. Im Zweifel sollten sich daher Führungskräfte vorab rechtlich beraten lassen, ob die von ihnen geplanten Maßnahmen in punkto Datenschutz rechtskonform sind, um teuren Abmahnungen und Bußgeldern vorzubeugen.


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