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Google Street View: Weiter Streit um Datenschutz in Deutschland

Die Erweiterung der Google-Maps-Funktion, Google Street View, ist in Deutschland weiter umstritten. Das Programm ermöglicht eine 360°-Ansicht kompletter Straßen, weshalb ganz Städte mit einer Spezialkamera aufgenommen werden.Datenschützer, allen voran Ilse Aigner (Verbraucherschutz, CSU), sehen in dem Onlineprogramm ein massenhaftes und illegales Verletzen der Privatsphäre der Nutzer.

Google weiter im Blick der Kritiker
Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, schickte Google am Dienstagmorgen einen deutschen Pressesprecher, den Chef der Rechtsabteilung und einen hochrangigen Produktentwickler nach Berlin. Dieses Gremium sollte den Kritikern um Aigner, Jura-Professor Johannes Caspar und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und anderen Politikern die Bedenken vor der Neuerung nehmen.

Der Suchmaschinenbetreiber entkräftet die Argumente der Kritiker und macht deutlich, dass Google den Datenschutz beachte. Um diese Aussage zu stärken, wurde Nikolaus Forgó, Leiter des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, beauftragt die Rechtslage zu prüfen. Dieser gab an, dass die Privatsphäre der Nutzer nicht gefährdet sei, da der Dienst für Straßen, öffentliche Plätze und Häuser gedacht sei und nicht darauf aus sei Menschen und Fahrzeuge zu zeigen. Außerdem werden Personen und Kfz-Zeichen unkenntlich gemacht und eine Suche nach Menschen ist nicht möglich.

Selbst als der Onlinegigant einwilligte, dass ein 13-Punkte Katalog mit Forderungen zum Datenschutz in Deutschland bis zum Start der Software im Jahre 2010 eingehalten werde, äußerte sich Aigner kritisch. Sie bezweifelt, dass alle datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden können.

Fazit:

Obwohl Google ermöglichen will, dass besorgte Bürger ihre Häuser, Grundstücke etc. aus der Datenbank löschen lassen können, bevor das neue Programm online geht, fordert Aigner eine transparentere Vorgehensweise des Internetgiganten. Insbesondere bei der Frag einer vorherigen Einwilligung der Betroffenen ist man weiter uneins.


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