Immer wieder waren die datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Erfassung von Städten für Googles neuen Dienst „Google Street View“ Bestandteil der medialen Diskussion. Wie kürzlich bekannt wurde, sind die von Google eingesetzten Fahrzeuge offenbar nicht nur mit Kameras zur Erfassung von Straßenzügen ausgestattet, sondern sollen auch die technischen Möglichkeiten bieten, öffentlich zugängliche WLAN-Netze kartografieren zu können.
Diese vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar veröffentlichte Information wurde indes von Google nach entsprechenden Anfragen bestätigt. Medienberichten zufolge ist Google der Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Beantwortung eines Fragenkatalogs hinsichtlich der technischen Vorgänge und Hintergründe der Ausstattung der Fahrzeuge mit WLAN-Kartografierung bislang nicht nachgekommen. Auch die Bitte, ein solches Google-Street-View-Fahrzeug inspizieren zu dürfen, soll seitens Google abgelehnt worden sein.
Schaar forderte Google zwischenzeitlich auf, die so erhaltenen WLAN-Kartografierungsdaten zu löschen.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob Google der Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nachkommen wird und in welchem Maße Google mit den deutschen Datenschutzhütern zusammenarbeiten wird.
Steet View wird durch die neuesten Entwicklungen demnach wohl auch noch in Zukunft ein wiederkehrender Bestandteil der Datenschutzdiskussion bleiben – wir bleiben weiter dran!
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