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Facebook: Bußgeldverfahren wegen Mängel beim Datenschutz

Die Welle der Negativschlagzeilen zu Facebook bricht nicht ab. Nun äußert auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Casper Kritik am mangelhaften Datenschutz.  Auslöser für die erneute Kritik ist eine neue Funktion bei Facebook, mit der es Nutzern erleichtert werden soll, die Profile von Bekannten und Freunden aufzufinden.

Dieses neue Tool nennt sich Friendfinder. Dieser scannt das Adressbuch des Nutzers auf E-Mail-Adressen, die ebenfalls bei Facebook registriert sind und schlägt diese neue als Kontakte vor. Hierüber ist es auch möglich, Personen, die kein Facebook-Profil besitzen, einzuladen.

Dieser neue Tool ist allerdings nicht der einzige Kritikpunkt. Besonders bedenklich ist, dass auch die Daten des Suchprozesses bei Facebook gespeichert und kommerziell genutzt werden können. Hierfür muss zwar der Facebook-Nutzer seine Einwilligung geben. Dies tut er aber auch im Namen seiner Mail-Kontakte. Unterm Strich bedeutet dies, dass sich Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung von Mail-Adressen Dritter von Unbefugten einräumen lässt.
Aufgrund dieser Tatsachen hat Casper das Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Stellungsnahmefrist endet für Facebook am 11. August. Anschließend entscheidet die Datenschutz-Behörde über ein mögliches Bußgeld. Dies kann maximal 300.000 Euro betragen.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, wie Facebook auf die erneute Kritik reagieren wird. Andererseits dürfte eine Bußgeldzahlung in Höhe von maximal 300.000 Euro Peanuts für den US-Konzern sein.


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