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Ein Entwurf des Innenministers Thomas de Maiziere reagiert auf die Datenaffären der letzten Jahre in größeren Unternehmen wie der Deutschen Bahn, Lidl oder der Deutschen Telekom. So sollen Arbeitnehmer besser geschützt werden und einheitlichen Regelungen getroffen werden, die die Arbeitgeber zu befolgen haben. In den nächsten Tagen soll der Gesetzentwurf vom Kabinett bestätigt werden.
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Die Inhalte des Gesetzentwurfs
Interessant sind vor allem die Richtlinien für das Internet: So ist es Personalern verboten, bei Bewerbungen in sozialen Netzwerken nach Informationen über die bewerbende Person zu suchen. Die Namen dürfen jedoch weiter ‚gegoogelt’ werden. Ebenfalls von dieser Regelung unbetroffen sind Netzwerke, bei denen bewusst Profile erstellt werden, um von Unternehmen wahrgenommen und betrachtet zu werden.
E-Mails und Telefonate dürfen vom Arbeitgeber nur kontrolliert werden, wenn firmenintern bestimme Regelungen zur Nutzung des Internets getroffen wurden. Somit variieren hier die Bestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Weitere Inhalte im neuen Gesetzentwurf: Arbeitnehmer dürfen in den Toiletten, Umkleidekabinen und Ruheräumen nun gesetzlich nicht mehr überwacht werden. Offene Videoüberwachung an Firmeneingängen und dergleichen sind nur gestattet, wenn sie der Wahrung der betrieblichen Interessen dienen und die Angestellten darüber informiert sind. Breitangelegte Vergleiche der Daten der Arbeitnehmer (Screening) müssen anonym erfolgen, um den Datenschutz der Angestellten zu wahren. Nur bei einem triftigen Verdacht dürfen die Daten personalisiert werden. Ein Verdacht besteht jedoch nur in Fällen von Straftaten oder schweren Pflichtverletzungen.
Eine medizinische Untersuchung darf nur dann ein Kriterium für eine Einstellung im Betrieb sein, wenn der gesundheitliche Zustand einer bewerbenden Person im Zeitpunkt der Einstellung eine wesentliche Grundlage für die beruflichen Anforderungen darstellt.
Fazit:
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Gewerkschaften und Datenschützer unterstützt. Mit der Genehmigung des Entwurfs enden die monatelangen Verhandlungen um die betriebliche Nutzung von Videokameras und andere Streitpunkten.
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