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Der Arbeitsagentur Celle ist beim Versand einer Massen-E-Mail Anfang April eine Datenpanne unterlaufen. Dabei sind rund 700 E-Mailadressen von Arbeitslosen öffentlich bekannt geworden. Der Vorfall wird derzeit durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar untersucht. Welche Konsequenzen aus dem Fehler beim Versand der Rundmail gezogen werden, lasse sich momentan noch nicht beurteilen, hieß es.
Die Arbeitsagentur Celle hat am 04. April rund 700 Arbeitslose zu einer Zeitarbeitsmesse eingeladen. Die Einladungen zu der Veranstaltung wurden durch einen Mitarbeiter der Agentur per E-Mail versandt. Allerdings stellte sich bald heraus, dass diesem ein Fehler unterlaufen ist: Jeder Empfänger der Rundmail konnte die E-Mail-Adresse der anderen lesen.
Nach dem Bekanntwerden des Vorfalls prüft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Angelegenheit, äußerte sich aber noch nicht zu den möglichen Konsequenzen. Die Behörde entschuldigte sich derweil über einen Sprecher für den Zwischenfall und teilte mit, dass die eingesetzte Mail-Software überprüft werde, um ähnliche Pannen in Zukunft auszuschließen.
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Fazit:
Der Vorfall führt vor Augen, dass der EDV-gestützte Umgang mit großen Datenmengen durch einen einzelnen Mitarbeiter zwar der effizienten Informationsverbreitung dient, aber bei Fehlbedienung auch rasch zu einem datenschutzrechtlich relevanten Ereignis führen kann. Vorliegend hatte eine kleine Ursache eine große Wirkung. Offenbar hat der Mitarbeiter der Arbeitsagentur das BCC- und das CC-Feld im E-Mailclient verwechselt.
Versender von elektronischen Massenmails sollten die Empfänger im BCC-Feld aufführen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Adressaten an die E-Mailadressen der weiteren Empfänger geraten. Die Abkürzung BCC steht hierbei für “Blind carbon copy”, also für eine “Blindkopie”. Bei regelmäßigem Versand von E-Mails an einen größeren Adressatenkreis bietet sich die Verwendung spezieller Newsletter-Software an.
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Sören Siebert auf Google+