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Streetside und Datenschutz: Microsoft lässt Vorab-Einspruch zu

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Nach längerem Hin und Her bietet der Konzern Microsoft nun Hausbesitzern und Mietern die Möglichkeit eines befristeten Vorab-Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Bildern mittels des Dienstes "Bing Streetside". Dies geht aus einer Pressemittelung des Unternehmens  hervor.

Einspruch nur zwischen August und September 2011 möglich

Wie Microsoft in der Pressemitteilung bekannt gibt, sollen besorgte Personen ihren Widerspruch in einer Frist zwischen September und August stellen. Anträge außerhalb dieses Zeitfensters können laut Microsoft nicht bearbeitet werden. Weitere Details wird der Konzern im Vorfeld der Veröffentlichungsdaten bekannt geben.

Der US-amerikanische Software-Konzern spricht sich jedoch weiterhin dafür aus, dass ein Entfernen von Bildern nach der Veröffentlichung sinnvoller sei, da für die Vorab-Entfernung mehr Daten der Antragsteller zu berücksichtigen seien und somit das vom Unternehmen angesetzte Prinzip der Datensparsamkeit nicht voll umgesetzt werden könne.

Trotz unklarer Gesetzlage Einwilligung

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Seit Microsoft seinen Dienst Streetside mit seinem Maps-Dienst der Suchmaschine Bing verbinden möchte, wurden deutsche Datenschützer laut und forderten den Vorab-Widerspruch wie bei der Initiierung des Google-Dienstes Streetview. Microsoft sträubte sich zunächst gegen ein solches Vorgehen unter anderem aufgrund des eigenen Prinzips der Verminderung des Anfallens von personenbezogenen Daten. Dabei bezog sich der Konzern auf den Datenschutzkodex, der für Geodatendienste vom Branchenverband Bitkom erarbeitet wurde.

Der von Google und Microsoft unterzeichnete Kodex enthält eben keine Angaben zur Notwendigkeit eines Vorab-Einspruches. Dr. Severin Löffler, Senior Director Legal and Corporate Affairs bei Microsoft Deutschland gibt an: ?Wir haben uns aber dafür entschieden, dem Anwender die freie Wahl zu überlassen, solange eine politische Entscheidung über den Sachverhalt nicht abschließend gefällt worden ist.?

Fazit

Erneut zeigt das Beispiel Streetside, wie schwer es für internationale Unternehmen ist, die Datenschutzbestimmungen in Deutschland einzuhalten, wenn neue Dienste gestartet werden sollen. Beachtlich ist dabei jedoch vor allem die Kooperationsbereitschaft des US-Unternehmens, da dessen Einsprüche gerechtfertigt sind. Bürger, welche ihre Bleibe aus dem Dienst entfernen lassen möchten, sollten sich Ende Juli und Anfang August über den Ablauf des Widerspruchs-Antrages informieren. Auf e-recht24.de wird darüber berichtet, sobald Informationen vorhanden sind.

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