Sie sind hier: Internetrecht News Datenschutz Ich weiß was du letzten Sommer getan hast - Rechtsausschuss stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Ich weiß was du letzten Sommer getan hast - Rechtsausschuss stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch eine weitere Hürde zur Neureglung der Telekommunikationsüberwachung beiseite geräumt. Mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde der heiß umstrittene Regierungsentwurf abgesegnet.

Von der Opposition und einer großen Zahl von Medienvertretern, gesellschaftlichen Gruppen und Datenschützern ist insbesondere die im Regierungsentwurf vorgesehene 6-Monats-Frist zur Speicherung von Daten, die aus der Nutzung von Telefonen, Handys, eMails oder dem Surfen im Internet gewonnen wurden, teils heftig kritisiert worden. Die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bewertet die geplante Gesetzesänderung wie folgt: "Wenn diese Regelung durchkommt, können Sie den Datenschutz begraben".

In den vergangenen Tagen hatten bundesweit tausende von Bürgerinnen und Bürgern gegen die geplanten Maßnahmen protestiert. Die Kundgebungen und Demonstrationen wurden organisiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , in dem knapp 50 Organisationen vertreten sind. Am Freitag muss nun der Bundestag in einer namentlichen Abstimmung über den Regierungsentwurf entscheiden. Es ist zu erwarten, dass dieser mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet wird. Für diesen Fall hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Nach eigenen Angaben wird diese bereits von nahezu 7.000 Personen namentlich unterstützt.

Fazit:
Es ist lange her, dass ein Gesetzesentwurf für solche Proteste verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen gesorgt hat. Die Bedenken werden jedoch von CDU/CSU und SPD vom Tisch gewischt. In der heutigen Sitzungen hatten DIE GRÜNEN noch kurzfristig versucht, durch einen Antrag die abschließende Parlamentssitzung abzusetzen. Mit Unterstützung der anderen Oppositionsparteien forderten sie, dass vor Verabschiedung ein knapp 500 Seiten starker Evaluierungsbericht des renommierten Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht abgewartet werden müsse. In der zugrunde liegenden Untersuchung geht es um eine Bilanz der aktuellen Nutzung und Verwendung von Verbindungsdaten durch die Polizei. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert


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