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Bundestag stimmt trotz Protesten Vorratsdatenspeicherung zu

Am gestrigen Freitag hat der Deutsche Bundestag dem "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen " (PDF-Datei) mit den Stimmen der Großen Koalition gegen den geschlossenen Widerstand der Opposition zugestimmt. In dem Gesetzesentwurf wird auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung geregelt. Danach sollen ab dem 01.01.2008 Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, Verbindungsdaten wie Rufnummern, Uhrzeit, Datum der Verbindung bei Telefongesprächen, bei Handy-Gesprächen zusätzlich der Standort zu Beginn des Gesprächs und die jeweiligen Gerätenummern für sechs Monate zu speichern und bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Speicherung von Internet-Kommunikationsdaten und somit des Nutzerverhaltens soll ab 2009 Realität werden.

Über den strittigen Gesetzesentwurf wurde im Rahmen einer zuvor beantragten namentlichen Abstimmung entschieden. Welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat, lässt sich aus dem detaillierten Protokoll des Abstimmungsverhaltens (PDF-Datei) ersehen. Entgegen der Position der CDU / CSU-Gesamtfraktion haben sich folgende Abgeordnete gegen das Gesetz ausgesprochen: Dr. Hans Georg Faust (Wahlkreis Goslar, Northeim, Osterode), Dr. Peter Gauweiler (Wahlkreis München-Süd), Dr. Rolf Koschorrek (Wahlkreis Steinburg, Dithmarschen-Süd, Bad Bramstedt & Umland), Katharina Landgraf (Wahlkreis Leipziger Land, Muldentalkreis). Bei der SPD-Fraktion votierten folgende Abgeordnete gegen den umstrittenen Gesetzentwurf: Wolfgang Gunkel (Landesliste / Wahlkreis Löbau-Zittau, Görlitz, Niesky), Petra Heß (Wahlkreis Gotha, Ilm-Kreis), Eike Hovermann (Landesliste / Wahlkreis Soest), Ulrich Kelber (Wahlkreis Bonn), Sönke Rix (Landesliste / Wahlkreis Rendsburg, Eckernförde), Frank Schwabe (Wahlkreis Recklinghausen) und Jörn Thießen (Landesliste / Wahlkreis Steinburg, Dithmarschen-Süd). Bei den Oppositionsparteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stimmten alle anwesenden Abgeordneten dagegen.

In der hitzig geführten Debatte prallten die unterschiedlichen Positionen nochmals deutlich aufeinander. Bundesjustizministerin Zypries verteidigte ihren Entwurf mit den Worten: "Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat". Siegfried Kauder fügte hinzu: "Wir wollen hier nicht den gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher". Ob Verbrecher nun auch noch zu den Menschen zählen sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Entgegen der Positionen der Regierungsparteien sahen Vertreter der Opposition dies grundsätzlich anders und befürchteten gerade, dass der Staat auf dem Weg in den "Überwachungsstaat" sei. Jerzy Montag von den GRÜNEN konstatierte dann auch, dass der Tag der Abstimmung ein "tiefschwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland" sei. Insbesondere auch die Befürchtung, dass mit den geplanten Regelungen jede Bürgerin und jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt werde, rief deutliche Reaktionen hervor. Jan Korte von der Linksfraktion sieht durch das Gesetz eine "Totalregistrierung menschlichen Kommunikationsverhalten ohne jeden Verdacht und ohne jeden Anlass" verwirklicht. Die FDP forderte, dass das Gesetz gekippt werden müsse. Gleichzeitig bemängelten sie, dass die zugrunde liegende EU-Richtlinie durch den Gesetzesentwurf nicht eins zu eins umgesetzt worden sei.

Fazit:
Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , der in den vergangenen Monaten immer wieder Demonstrationen und Proteste gegen das Gesetz organisiert hat, kritisiert die Verabschiedung vehement und kündigte gleichzeitig eine Massen-Verfassungsbeschwerde von inzwischen über 7.000 Personen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Medienverbände und Medienvertreter, Bürgerrechtler und Datenschützer schlossen sich der Kritik und der Proteste an.
Das umstrittene Gesetzesvorhaben ist nur eines unter vielen, dass zu scharfen Protesten führt und die Befürchtungen der Kritiker bestätigt. Diese wollen ihre Verfassungsbeschwerde nun einreichen, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Datenschutz und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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