Mit den Stimmen der großen Koalition und gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag in der vergangenen Woche einem umstrittenen Regierungsentwurf zugestimmt, der unter anderem die Einführung einer zentralen Steuerdatei, der elektronischen Lohnsteuerkarte und einer einheitlichen Steueridentifikationsnummer vorsieht.
Das Gesetzesvorhaben war im Vorfeld starker Kritik durch Vertreter der Wirtschaft und durch Datenschützer ausgesetzt. Insbesondere die zentrale elektronische Erfassung der persönlichen Steuerdaten und der jeweiligen Daten von Kindern oder Ehepartnern und zudem beispielsweise der Religionszugehörigkeit, haben für Empörung gesorgt. Zwar hat die Bundesregierung zugesichert, dass die erfassten Daten nur für Zwecke der Steuerverwaltung eingesetzt werden sollen, doch zeigen Beispiele wie die Verwendung der Maut-Daten, dass solche Zusagen nur eine begrenzte Halbwertszeit haben.
Bis 2011 sollen alle Bundesbürger eine lebenslange Steuernummer erhalten. Die unter der Nummer gespeicherten Daten sollen nicht wie bisher dezentral bei den einzelnen Meldeämtern und Meldebehörden liegen, sondern unter Verwaltung einer beim Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde erfasst und verwaltet werden.
Fazit:
Einerseits kann die Einführung einer einheitlichen Steuernummer und einer Vereinheitlichung der Steuerverwaltung zum Abbau von Bürokratie beitragen, andererseits besteht die Befürchtung, dass nicht direkt zuständige Behörden und Dritte Zugriff auf die hochsensiblen Daten erlangen können. Die Gefahr des Missbrauchs ist neben der weiteren Einschränkung von datenschutzrechtlichen Vorgaben das größte Problem des Gesetzesentwurf. Die Bundesregierung ist sich dieser Problematik durchaus bewusst und weißt darauf hin, dass die Belange des Datenschutzes besondere Priorität hätten. Doch wird erst die Praxis zeigen, ob diese Argumentation der Realität standhält.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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