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Neues Schäuble-Projekt: "Bundesabhörzentrale"

Neue Pläne von Bundesinnenminister Schäuble haben am vergangenen Wochenende für Aufregung gesorgt. Einem Bericht des Magazin Focus zufolge, sollen in der Zukunft das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei ihre bislang getrennt durchgeführten Abhöraktionen gemeinsam koordinieren und unter einem Dach durchführen. Das Magazin beruft sich dabei auf Informationen aus "Berliner Sicherheitskreisen".

Die Informationen wurden inzwischen von einem Ministeriumssprecher bestätigt. Danach sollen die genannten Behörden ihre "bestehenden Technik zusammenführen" um die Überwachung von Telefonanschlüssen, Fax oder eMails zu effektivieren. Die jeweiligen Zuständigkeiten sollen dann zentral an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln überführt werden. Bislang ist das an das Bundesinnenministerium angegliederte BVA für unterschiedlichste Aufgaben vorgesehen. So zum Beispiel für die Rückforderung der BAföG-Darlehen, die Verwaltung des Bildungskredits, für die Verwaltung der Aufnahme von Aussiedlern oder auch die Verwaltung des Ausländerzentralregisters. Seit 1999 gehört das ehemalige Bundesamt für Zivilschutz ebenfalls zum BVA, wobei die Aufgaben teilweise in das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgegliedert wurden.

Nach bisherigen Informationen von verschiedenen Zeitungen sollen mit der zentralen Bündelung der Überwachungsbehörden und Überwachungskompetenzen keine neuen Befugnisse geschaffen werden. Vielmehr gehe es um Kostenersparnis. Kritiker befürchten nun, dass die seit Jahren bewährte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durch die Zentralisierung der Überwachung gefährdet sein könnte. Dieses Trennungsprinzip hat insbesondere aufgrund der historischen Erfahrungen eine hohe Bedeutung. Max Stadler, Innenexperte der FDP, äußerte hinsichtlich der Pläne deswegen zunächst auch ein "gewisses Unbehagen". Es müsse genau geprüft werden, ob das Trennungsprinzip gefährdet sei.

Fazit:
Bundesinnenminister Schäuble hält mit wöchentlichen Neuankündigungen über Gesetzesverschärfungen, Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten oder die Zusammenlegung von Behörden in sicherheitsrelevanten Bereichen Bürgerinnen und Bürger, Medien, Datenschützer und das Bundesverfassungsgericht auf Trab. Der Datenschutz oder jahrzehntelang bewährte Freiheiten werden eingeschränkt, gefährdet oder zugunsten der Bekämpfung des weltweiten Terrorismus geopfert. Bei jeder neuen Ankündigung geht es deswegen darum, genau hinzusehen, was eine Umsetzung für die Praxis und die Belange des Datenschutz bedeutet.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Datenschutz und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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