Nachdem bereits die Abgeordneten im Bundestag am 09.11.07 mehrheitlich für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben, hat die Regelung in der vergangenen Woche nun auch den Bundesrat passiert. Bei der Vorratsdatenspeicherung sollen zukünftig Internet- und Telefondaten sechs Monate gespeichert werden. Die Maßnahme ist Teil des "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen " (PDF-Datei).
Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben in den letzten Wochen und Monaten vehement auf die Folgen der Regelung hingewiesen. Insbesondere Befürchtungen, der Datenschutz werde dabei zu Grabe getragen, blieben allerdings von den Mitgliedern des Bundesrates ungehört. Auch die immer wieder geäußerten Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fanden keine Resonanz. Das Land Berlin hatte in einem Antrag vor der Abstimmung im Bundesrat noch versucht, wenigstens bestimmte besonders sensible Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten von der Datenspeicherung auszunehmen. Der Antrag fand allerdings im Bundesrat keine Mehrheit.
Bei den Gegnern bleibt die Hoffnung auf den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde, die nach In-Kraft-treten des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt werden soll. An dieser haben sich bislang viele tausend Menschen beteiligt. Anlass zur Hoffnung gibt auch die Aussage des Vizepräsidenten des Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern, Helmut Wolf. Dieser erklärte, er sei "überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist".
Fazit:
Wie nicht anders zu erwarten, hat die CDU/CSU / SPD dominierte Länderkammer den Gesetzesentwurf passieren lassen. Da nicht zu erwarten ist, dass der Bundespräsident die Unterzeichnung des Gesetzes unterlässt, bleibt nun nur noch der juristische Weg, um die umstrittenen Regelungen zu verhindern. Neben der geplanten Massen-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung planen nun auch Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, die FDP und die Deutsche Journalisten Union (DJU) von der Gewerkschaft ver.di, die Einlegung einer eigenen Verfassungsbeschwerde.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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