Die beliebte Internetplattform Facebook rudert bei der Einblendung von nutzerspezifischer Werbung in allen Profilen nun ein kleines Stück zurück. Seit wenigen Wochen werden die ca. 50 Millionen registrierten Nutzer mit speziell auf sie ausgerichtete Werbung in ihren Profilen konfrontiert. Mehr als 60 Konzerne und Unternehmen helfen bei der Umsetzung. Diese haben zur zielgenauen Werbeanpassung hoch sensible Daten wie das Alter, Geschlecht, Hobbys, Wohnort, Lieblingsfilme, politische Überzeugung und Hinweise auf den Bildungsstand und persönliche Beziehungen zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Umsetzung erfolgt weiterhin. Neu ist nun, dass bei der generellen Freischaltung der Werbung in allen Profilen in Zukunft die Möglichkeit für die Nutzer bestehen soll, vor Erhalt der Werbung die weitere Einblendung zu untersagen. Dies bezeichnet man als Opt-In-Regelung. Zuvor gab es massive Proteste gegen die eingeführte nutzerspezifische Werbung. Die US-Bürgerrechtsorganisation MoveOn.org hatte zuvor dagegen eine Online-Petition gestartet , die über 50.000 Unterzeichner vorweisen konnte.
Die werbliche Vermarktung über das so genannte Beacon-Programm konnte zuvor nur durch die Betätigung eines versteckten Buttons mit einer Nein-Funktion verhindert werden.
Fazit:
Ungeachtet einer grundsätzlichen Kritik an der Vermarktung der Nutzer, stellt die geplante geänderte Regelung nun eine leichte Verbesserung dar. Vielen Nutzern und Bürgerrechtlern geht die nun bekannt gegebene Änderung allerdings noch nicht weit genug. Privatsphäre und Datenschutz werden in einem nicht hinnehmbaren Maße angegriffen, so die Argumentation.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz und Online-Werbung: Rechtsanwalt Sören Siebert
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