Der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen Burkhard Hirsch hat angekündigt, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die er zusammen mit Parteikollegen einreichen will, nun fertig auf dem Tisch liegt und pünktlich mit In-Kraft-treten des umstrittenen Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingehen wird.
Neben Hirsch macht insbesondere auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen die sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikationsdaten für seine Massen-Verfassungsbeschwerde mobil. Ende November hatten bereits 22.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme angekündigt und die notwendige unterschriebene anwaltliche Vollmacht eingereicht. E-Recht24 hat bereits mehrfach über das Gesetz und seine Auswirkungen berichtet .
Fazit:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Verfassungsbeschwerden durchaus ein geeignetes Mittel sein können, um ein umstrittenes Gesetz nach In-Kraft-treten noch zu Fall bringen zu können. Bei der Vorratsdatenspeicherung haben sowohl hochrangige Datenschutzexperten als auch Richter bereits durchklingen lassen, dass sie das Gesetz für verfassungswidrig halten.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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