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Verfassungsgericht bremst Vorratsdatenspeicherung per Eilbeschluss

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat bereits vor der entsprechenden Verfassungsbeschwerde selbst das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. In einem heute veröffentlichtem Beschluss stellen die Karlsruher Richter klar, dass der Staat bis zur Entscheidung über die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht wahllos auf die gespeicherten Daten seiner Bürger zugreifen darf.

Zwar bleibt die Speicherung der Daten Festnetzanschlüssen und Handys weiterhin zulässig. Das Verfassungsgericht setze der Nutzung dieser Daten jedoch erneut enge Grenzen. Auf die gespeicherten Daten darf jedoch nur dann zugegriffen werden, wenn dies im Einzelfall zur Ermittlung schwerwiegender Straftaten notwendig ist.

Die maßgebliche Norm im Telekommunikationsgesetz in 113b Satz 1 Nr. 1 TKG wurde bis zu einer Entscheidung über die entsprechende Verfassungsbeschwerde zunächst außer Vollzug gesetzt, darf als nicht mehr angewendet werden. Auch einer Nutzung der Daten zu präventiven Zwecken, also vorbeugend ohne konkreten Tatverdacht, teile das Verfassungsgericht eine Absage.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html

Fazit: Es ist zu begrüßen, dass das Verfassungsgericht den Plänen der Bundesregierung, jeden Bürger unter Generalverdacht zu stellen, in jüngster Zeit mehrmals ausdrücklich entgegengetreten ist. Der Staat hat selbstverständlich die Verantwortung, den Interessen der Bürger nach Sicherheit nachzukommen. Allerdings müssen dabei die Grenzen des Rechtsstaates gewahrt bleiben.

Und dummdreiste Äußerungen einiger Politiker, dass wer nichts zu verbergen habe auch eine Überwachung nicht zu fürchten braucht, sind nicht nur in der in der Sache daneben, sondern auch juristisch, wie der Beschluss der Verfassungsgerichts zeigt.

Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert

 

 


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