Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises ("E-Perso") in der Größe einer Scheckkarte beschlossen und dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf abgesegnet. Der neue Perso, ausgestattet mit einem RFID-Chip auf dem unter anderem ein digitales Passphoto gespeichert wird, soll ab dem Jahr 2010 eingeführt werden. Die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken ist entgegen ursprünglichen Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nun freiwillig. Darin liegt bislang noch ein wesentlicher Unterschied zum neuen Reisepass, bei dessen Erstellung die Abgabe des Fingerabdrucks Pflicht ist.
"Neuer Personalausweis hilft im Alltag" heißt es in der Überschrift einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesregierung. Der neue Ausweis sei "kleiner, handlicher und macht das Leben leichter". Dabei ist der Bundesregierung besonders wichtig zu betonen, dass der E-Perso "auf Wunsch auch zum Ausweis für das Internet" wird. Dazu heißt es in der Pressemitteilung: "Der Ausweis kann also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking." Dieser elektronische Identitätsnachweis im Netz soll mittelfristig die Verwendung von TAN-Nummern beim Online-Banking oder die Authentifizierung bei der Abwicklung von Online-Geschäften ergänzen oder sogar teilweise ersetzen. Damit die neue "Perso-Technologie" allerdings in der Praxis eingesetzt werden kann, muss der Nutzer ein spezielles Lesegerät für den E-Perso an den heimischen Computer anschließen.
Gerade die Speicherung vieler höchst persönlicher Daten und Identifikationsmerkmale auf dem neuen Personalausweis hat zu großen Bedenken bei Datenschutz-Experten und den Parteien der Opposition im Bundestag geführt. Insbesondere die Gefahr des Missbrauchs bei einer Verwendung im Ausland, wenn die deutschen Gesetze zum Datenschutz nicht greifen, wurde dabei von den Grünen kritisiert. Die Linke befürchtet, dass die Speicherung von Fingerabdrücken ein weiteres Einfallstor für die spätere zentrale Speicherung der Datensätze in einer Datenbank ist. In der Vergangenheit gab es reihenweise Fälle in denen die Bundesregierung ihre ursprüngliche Verwendungsabsicht für erhobene Daten deutlich ausgeweitet hat. So sollten die „Maut-Daten“ lediglich zu Abrechnungszwecken erhoben werden, inzwischen dienen sie der Fahndung für die Sicherheitsbehörden. Die FDP befürchtet durch die Einführung des E-Perso ebenfalls gravierende Einschnitte. Durch die Speicherung der Fingerabdrücke entstehe eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft". Diejenigen, die ihre Fingerabdrücke freiwillig zusätzlich abgeben, seien unverdächtig, die anderen, die sich weigern, seien potentiell verdächtig. Zudem stelle die Einführung einen "sanften Einstieg in die biometrische Totalerfassung der gesamten Bevölkerung dar".
Fazit:
Noch ist nicht 100-prozentig geklärt, welche technischen Finessen und Technologien bei dem neuen biometrischen Personalausweis zum Einsatz kommen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Belange des Datenschutzes entgegen der Behauptung der Bundesregierung nicht gestärkt, sondern weiter ausgehöhlt werden. Der "gläserne Bürger" kann mit der Einführung noch besser kontrolliert und überwacht werden, die Gefahr des Missbrauchs steht im Raum und konnte von der Bundesregierung bislang nicht ansatzweise ausgeräumt werden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz und Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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