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Am kommenden Sonntag findet in Brandenburg die Kommunalwahl statt. Dabei werden insgesamt 238 Wahlcomputer eingesetzt. Wahlcomputer aber stehen auf der Liste der aufgrund von Sicherheitsmängeln kritisierten technischen Geräte des CCC ganz oben.
Ziel der Aktion ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu garantieren und mögliche Sicherheitsrisiken durch einen unsachgemäßen Umgang mit den Geräten auszuschließen. Dabei solle der Ablauf der Wahl jedoch nicht gestört werden. Der CCC rät deswegen in seiner Checkliste (PDF) "Hinweise zu Wahlbeobachtungen" unter anderem dazu: "Es ist natürlich möglich, sich mit den anwesenden Wahlhelfern zu unterhalten, um unklare Beobachtungen zu klären oder andere Fragen zu stellen, sofern die Wahlsituation dies zeitlich zuläßt und die Wahlhelfer kooperativ sind. Es sollte jedoch nicht über die Sicherheit oder Manipulierbarkeit von Wahlcomputern diskutiert werden, solange Wähler anwesend sind."
Die "Genehmigung der Verwendung von Stimmenzählgeräten (Wahlgeräten)" (PDF) des Brandenburger Innenministeriums listet die gedachte Verwendung und den Umgang mit den Wahlcomputern auf. Um eine möglichst flächendeckende Beobachtung beim Einsatz der Geräte in Bernau, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen, Hoppegarten, Teltow, Werder (Havel), Trebbin und Cottbus zu garantieren, sucht der CCC noch freiwillige Helfer zur Wahlbeobachtung. Diese sollten sich zuvor jedoch wenigstens ein bißchen mit der Technik der Wahlcomputer und der Funktionsweise von Wahlen beschäftigt haben. Damit nichts verloren geht, soll dann alles unter Mitnahme und Einsatz folgender praktischer Dinge beobachtet und dokumentiert werden: "Handy, Digitalkamera, Telefonliste, Stadtplan, Adresse und Telefonnummer des Wahlleiters, Notizblock und Stift, ordentliche Klamotten".
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Fazit:
Wer Interesse an dieser Aktion hat sollte sich umgehend beim CCC melden. Dort gibt es weitere Hinweise und Tipps. Inzwischen sind solche Wahlbeobachtungen beinahe schon üblich: Bei der hessischen Landtagswahl 2008 konnte dadurch festgestellt werden, dass die Wahlcomputer teilweise unter
vorschriftswidrigen Umständen gelagert wurden.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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