Kurz vor der Bayern-Wahl am nächsten Wochenende haben mehrere SPD-Mitglieder vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen heimliche Online-Durchsuchungen eingelegt. Die Klage (PDF) richtet sich gegen entsprechende Bestimmungen im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz /BayVSG) und im Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Zur "Gefahrenabwehr" wurden dort unlängst Regelungen verankert, die heimliche Ausforschungen auf informationstechnische Systeme erlauben. Kritisiert wird dabei insbesondere, dass durch diese Maßnahmen weder die Voraussetzungen des so genannten Richtervorbehalts gewährleistet sind, noch der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausreichend geschützt wird.
Die Verfassungsbeschwerde ist indes nun keine Überraschung. Eine der klagenden Sozialdemokraten hatte bereits bei Verabschiedung der Gesetzes-Novellen seinen Gang nach Karlsruhe angekündigt.
Fazit:
Ob es durch die Verfassungsbeschwerde gelingen wird, den "Bayerntrojaner" wieder abzuschalten, ist offen. Die Einschätzungen von Gerichten und sowohl in der Lehre als auch in der Wissenschaft sind zu dieser Frage höchst unterschiedlich. Es ist also zu begrüßen, dass das Verfassungsgericht sich mit dieser Frage beschäftigen wird.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Strafrecht im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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