Der von Google geplante 3D-Straßen-Dienst „Street View“ wird für Schleswig-Holstein vorerst nicht umgesetzt. Grund hierfür war die zunehmende Kritik aus Reihen der Politik und Kommunen. Aber auch Datenschützer haben ihre Bedenken. So hatte der Leiter des schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Thilo Weichert, gegenüber dem Google-Projekt, bereits große Bedenken geäußert, dass dieser nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar und somit rechtswidrig sei. Er forderte Google sogar schriftlich auf, keine Bilder in Schleswig-Holstein zu erstellen oder diese im Internet zu veröffentlichen.
Bei Google Deutschland sah man sich zuerst jedoch nicht dafür verantwortlich und schob diese dem Mutterkonzern in den USA zu. Doch reagierte man nun bei Google doch und versicherte, dass in diesem Jahr definitiv keine Aufnahmen in Schleswig-Holstein stattfinden werden. Für Thilo Weichert vom ULD ein Teilerfolg und freute sich darüber, „dass schleswig-holsteinische Bürgerinnen und Bürger – vorläufig – von Google Street View verschont bleiben. Die Rechtslage gilt aber für ganz Deutschland. Die Bewertung des ULD wird von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Länder geteilt. Google Germany bzw. Google Inc. bleiben verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz in ganz Deutschland zu beachten.“
Der Grund für die Aufregung um Street View sind primär datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber die von Google geplante 3D-Ansicht von Städten, die hierfür mit Hilfe von mobilen Kameras, abfotografiert werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht, eine Datenerhebung. Werden dabei doch Personen, Straßenfahrzeuge (inkl. Nummernschild und Insassen), sowie Eigentum abgelichtet und im Internet für jeden zugänglich gemacht. Zwar werden Personen und Kennzeichen, laut Google, anonymisiert, doch liegen die Bedenken nicht nur hier, sondern auch in der Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken. So lassen sich aus diesen Aufnahmen nicht nur Informationen über mögliche finanzielle Hintergründe der Besitzer gewinnen, sondern durch Zuhilfenahme von Telefonbüchern oder ähnlichen Verzeichnissen, lässt sich zusätzlich auch auf einfachste Weise der Besitzer in Erfahrung bringen. Für Thilo Weichert überwiegen deshalb die „die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen“ gegenüber den Veröffentlichungsinteressen von Google, selbst wenn die Aufnahmen „aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden“ und beschreibt damit das bereits genannte Problem noch genauer:
"Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeit und vieles mehr."
Fazit:
So praktisch Google Street View auf den ersten Blick auch sein mag, es kann auch erhebliche Nachteile für jeden Einzelnen mit sich bringen. Nicht nur, dass sich neue Möglichkeiten für kriminelle Gedanken eröffnen, auch dem Missbrauch kann mit Hilfe von Street View Tür und Tor geöffnet werden, zeigen die Bilder doch recht private Verhältnisse und das für jeden im Internet frei zugänglich.
Autor: Christian Hense
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