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Die Eltern der 2 Jahre alten Celine-Verona Feldbusch veröffentlichten unter der Domain verona-feldbusch.info Kinderfotos ihrer Tochter.
Da auf dieser Seite aber auch auf das Unternehmen der Eltern hingewiesen wurde, sahen die Anwälte der für schlechte Werbung und schlechten Satzbau bekannten Verona Feldbusch eine wettbewerbswidrige Ausbeutung des guten (!) Rufes ihrer Mandantin und einen Eingriff in ihr Namensrecht.
Die Eltern des zweijährigen Mädchens wurden aufgefordert, die Nutzung der Domain zu unterlassen und die anwaltlichen Kosten zu übernehmen, ansonsten drohen Schadensersatzansprüche und eine Unterklassungsklage.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Streites auf dem laufenden halten.
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