Die zentrale Vergabestelle für Österreichische Domains Nic.at hat ein eigenes Domain-Gericht zur außergerichtlichen Schlichtung von Rechtsverletzungen durch.at Domains gegründet. Das Schiedsgericht mit Sitz in Salzburg hat seine Tätigkeit am 01.03.2003 aufgenommen.
Die Streitparteien müssen sich schriftlich dem Schlichtungsverfahren unterwerfen und können dann mögliche Rechtsverletzungen auf Gebieten wie dem Namensrecht, dem Kennzeichenrecht, Markenrechtsverletzungen, dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsrecht schlichten lassen. Anwendbar ist das materialle Recht Österreichs, die Klagen müssen per Post eingereicht werden. Ziel ist es, die lange Verfahrensdauer vor den ordentlichen Gerichten abzukürzen und die Möglichkeit einer Domainübertragung auf den obsiegenden Kläger zu schaffen, welche nach derzeitigem österreichischem Recht nicht möglich ist.
Die Kosten eines solchen Verfahrens richten sich nach der Besetzung der Schlichtungsstelle. Im Falle eines Einzelschlichters betragen die Kosten 600 Euro, wird die Schlichtungsstelle mit 3 Personen besetzt, betragen die Kosten 1000 Euro. Diese Kosten sind von der klagenden Partei zu tragen und werden auch im Falle eines Obsiegens nicht vom der gegnerischen Partei übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.streitschlichtung.at
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