Sie sind hier: Internetrecht News Domainrecht Streit um Mormonen.de - Namensschutz auch für Spitznamen

Streit um Mormonen.de - Namensschutz auch für Spitznamen

Das LG Frankfurt a.M. (Az.: 2/3 O 536/02) hat sich mit der Frage befasst, ob der Namensschutz des § 12 BGB auch Spitznamen einer Personengruppe umfasst. Klägerin war die „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“. Diese Religionsgemeinschaft wird landläufig als „Mormonen“ bezeichnet und besitzt in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die US-amerikanische "Corporation of the President of the Church of Jesus Christ of Latter-day Saints" ist seit 2002 Inhaberin der Deutschen Wortmarke „Mormonen“ sowie „Mormonenkirche“.

Der Beklagte hatte bei der DENIC die Domain „mormonen.de auf sich“ registriert und bot unter dieser Adresse eine deutschsprachige Internetseite mit Informationen über die „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“ an. Diese sah in der Benutzung der Domain „mormonen.de“ jedoch eine Verletzung der ihr zustehenden Namens- und Markenrechte. Sie verlangte vom Beklagten, die Domain nicht weiter zu nutzen sowie eine Freigabeerklärung gegenüber der DENIC abzugeben.

Der Beklagte war der Meinung, der Klägerin können keine entsprechenden Namensrechte zustehen. Die Klägerin benutze den Namen „Mormonen“ nicht für ihre Mitglieder. Im Gegenteil lehne sie die Bezeichnung als Mormonen sogar ausdrücklich ab. Die Vorstellung der Allgemeinheit über den Namen „Mormonen“ seien viel zu diffus, um eine markenrechtlich relevante Gefahr der Zuordnungsverwirrung zu begründen.

Das LG Frankfurt gab der Klägerin recht. Zunächst stellte das Gericht fest, dass auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts den Namensschutz nach § 12 BGB beanspruchen kann. Auch dass sich die Mitglieder der Kirche selbst nicht als Mormonen bezeichnen, steht dem rechtlichen Schutz nicht entgegen. Unter den Namensschutz des § 12 BGB fällt nach Ansicht des Gerichts auch ein Spitzname, wenn dieser zu bestimmten Personen in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Mitglieder der Klägerin werden seit langer Zeit landläufig als Mormonen bezeichnet. Der Name leitet sich aus einem Buch des US-Stifters der Kirche Joseph Smith ab und steht demzufolge in einem Bezug zu der Klägerin. Da der Name Mormonen im Brockhaus bereits 1932 erstmals erwähnt wurde, stehen der Klägerin die älteren Rechte an dem Namen zu. Der Beklagte hatte die Domain erst 1997 für sich registriert.

Der Beklagte hatte die Domain unbefugt gebraucht. Es bestand die Gefahr, dass Internet-Nutzer in der Annahme auf die Seiten von mormonen.de gelangten, dass es sich um eine Seite der offiziellen Mormonenkirche handelte. Da der Beklagte kein schützenswertes Recht an dem Namen vorweisen konnte, wertete das Gericht das Verhalten des Beklagten als „schlichtes Domain-Grabbing“.

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Domainrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.