Das auch als Klammeraffe bezeichnete @ Symbol darf nach einem Urteil des LG München I (Az: 17 HKT 24115/00) nicht Bestandteil des Namens eines Unternehmens sein. Firmennamen dürfen keine Zeichen enthalten, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören und die keinen Namensfunktion besitzen.
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