Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Domainrecht Dialer-Anbieter für Erotik-Spam von einer Subdomain verantwortlich

Dialer-Anbieter für Erotik-Spam von einer Subdomain verantwortlich

Spam E-Mails mit erotischem Inhalt sind im privaten wie im geschäftlichen Verkehr im Internet an der Tagesordnung. Insbesondere bei versteckten und weitergeleiteten Domains ist oftmals unklar wer als Absender rechtlich verantwortlich ist. Hierzu hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (Az.: 5 U 194/03) in einem Berufungsverfahren nun zu entscheiden wer für die unverlangte Zusendung von Spam-Mails verantwortlich ist.

Die Beklagte betreut eine Internetseite mit kostenpflichtigen erotischen Angeboten, die unter anderem durch so genannte Dialer-Programme abgerechnet werden. Von dieser Seite führen verschiedene Links auf weitere Anbieter mit erotischem Inhalt. Die Beklagte hatte diesen als Service den Download ihrer Dialer zur Verfügung gestellt. Die Spam-Mail bewarb eine dieser kostenpflichtigen Seiten.

Die Klägerin, Betreiberin des Online-Dienstes AOL Deutschland, sieht in der vorliegenden unverlangten Zusendung von Internet-Erotikangeboten an Kunden von AOL, ohne dass bereits eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger besteht oder dieser in den Empfang eingewilligt hatte, einen Wettbewerbsverstoß und verlangt Unterlassung.

Das OLG Hamburg hat nun das Urteil des Landgerichtes Hamburg aus erster Instanz bestätigt und die Berufung der Beklagten abgewiesen. Insbesondere sieht das Gericht grundsätzlich zumindest eine Mitverantwortung der Beklagten für die verlinkten Seiten. In diesem Fall geht das Gericht sogar davon aus, dass die Beklagte die Erotik-Mail entweder selbst veranlasst hat oder durch Dritte hat versenden lassen.

Auch weisen die Impressumsangaben auf der entsprechenden Subdomain die Beklagte als Verantwortliche aus. Zwar gibt diese an, ohne ihr Wissen im Impressum aufgeführt zu sein und lediglich für die Ursprungsseite verantwortlich zu sein, doch schenkte dass Gericht dieser Argumentation keinen Glauben. Insbesondere auch deswegen nicht, da die Versendung des Erotik-Spam ihre wirtschaftlichen Interessen positiv beeinflusst und die entsprechende Subdomain optisch mit der Ursprungsseite der Klägerin nahezu identisch ist.

Dem steht auch nicht entgegen, dass sie für die verlinkte Domain nicht als Inhaberin registriert ist. Ebenso ändert der Umstand, dass die Absenderangaben der Spam-Mail gefälscht waren und keinen Rückschluss auf die Antragsgegnerin zulassen, nichts an der Entscheidung des OLG. Das Wesen von Spam-Mails ist gerade darauf ausgerichtet, den Urheber unkenntlich zu machen.

Die Beklagte haftet als unmittelbar Verantwortliche. Da eine hohe Wiederholungsgefahr besteht wird auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung festgesetzt.

Fazit: Durch diese Entscheidung stärkt das OLG die Rechte des Verbrauchers im Internet. Er muss sich gegen die unverlangt zugesandte Werbung kostenpflichtiger Dienste wehren können. Aus dem Impressum der Webseite muss hervorgehen, wer rechtlich und inhaltlich für diese verantwortlich ist. Hierauf muss sich der Internet-Nutzer jederzeit verlassen können.

Autor: Philipp Otto


Rechtsanwalt Sören Siebert ist spezialisiert auf rechtliche Fragen rund um das Thema SPAM eMails. Wenn sie hierzu Rechtsberatung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Domainrecht
Anzeige

Empfehlung

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.