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Rechtsstreit um EU-Domains – hohes Kostenrisiko durch ADR

Im Dezember 2005 startete die Vergabe der neuen .eu Top-Level-Domain. Zunächst hatten Markeninhaber die Möglichkeit eine Domain registrieren zu lassen. Für Firmen und öffentliche Einrichtungen startete die Registrierungsphase am 7.Februar 2006 mit der sog. Sunrise - Periode. Alle anderen Personen haben seit dem 7.April 2006 die Chance, ihre Wunsch-Domain zu reservieren. Inzwischen wurden bereits weit über 2 Millionen .eu- Domains vergeben. Grundsätzliches Prinzip der Vergabestelle EURid ist „first come -first served“. Jedoch ist oftmals ungeklärt, ob der Domaininhaber tatsächlich über die Rechte an der Domain verfügt. Um Streitigkeiten zu lösen, wurde das Alternative Dispute Verfahren (ADR) ins Leben gerufen. Geleitet wird das ADR-Verfahren durch ein Schiedsgericht.

Die ADR ist vergleichbar mit einem Widerspruchsverfahren für den Fall,  dass  sich ein Antragssteller bei der fehlgeschlagenen Registrierung in seinen Rechten verletzt sieht. Das Gericht prüft anhand der Unterlagen, wer das bessere Recht an der umstrittenen Bezeichnung hat. Insbesondere ist dies der Fall, wenn der Beschwerdeführer geltend macht eigene Marken- oder Namensrechte an der Bezeichnung zu haben oder wenn der Domaininhaber diese unberechtigt oder bösgläubig angemeldet hat. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist für die Parteien bindend. Eine fehlende Berechtigung führt zur Löschung der Registrierung. Ein ADR-Verfahren findet jedoch nicht statt oder wird ausgesetzt, wenn in derselben Streitigkeit ein Prozess vor einem herkömmlichen Gericht angestrengt wird.

Das ADR-Verfahren ist jedoch auch starker Kritik ausgesetzt. Insbesondere mittlere und kleinere Unternehmen oder Privatpersonen sind dem hohen Kostenrisiko ausgesetzt. Die Minimalgebühr beträgt 1990,-Euro. Sie kann sich aber auch schnell auf bis zu 5000,- Euro erhöhen, je nach Umfang der Erörterung und Anzahl der beteiligten Schiedsrichter. Unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer das Verfahren gewinnt oder nicht, trägt dieser zwingend die Kosten. In vielen Fällen wird sich ein Antragsteller mehrmals überlegen, ob die Domain ihm dies wert ist oder ob er es sich das Schlichtungsverfahren überhaupt leisten kann.

Eine gute Alternative ist ein herkömmliches Gerichtsverfahren. Aufgrund der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten im Wege des ADR- Verfahrens sind die wenigen Schiedsrichter völlig überlastet, was zu einer monatelangen Wartezeit führt.

Fazit:
In der Zukunft wird eine Vielzahl der Streitigkeiten um .eu- Domains über das ADR-Verfahren entschieden. Das Schlichtungsverfahren ist jedoch sehr kompliziert, mit vielen bürokratischen Hürden verbunden und zudem sehr teuer. Um diese Risiken zu minimieren sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, um alternative Lösungen zu finden.

Autor: Stud. Jur. Philipp Otto

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 

 


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Labels: Domainrecht
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