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Domaingrabbing - EURid geht mit Domainsperrungen vor

Die EURid (European Registry of Internet Domain Names) mit Sitz in Brüssel ist die zentrale Verwaltungsstelle für die neuen .eu - Domains. Ihre Aufgabe besteht darin die offiziellen Registrierungsstellen zu ernennen und den Ablauf der Domain -Eintragung auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Durch die Einführung einer neuen attraktiven Top-Level-Domain wie .eu wurden jedoch auch viele Domain - Grabber auf den Plan gerufen. Deren Ziel ist es möglichst prominente Adressen zu reservieren und später mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Um dies zu verhindern gab es verschiedenen Phasen der Registrierung. Voraussetzung dabei ist immer, dass der zukünftige Inhaber der Domain seinen Sitz in den Mitgliedsstaaten der EU hat. Hierbei konnten zunächst Rechteinhaber gleichlautender Adressen mit anderer Endung (Sunrise 1), danach Inhaber weiterer privilegierter Rechte wie Firmennamen (Sunrise 2)  und schließlich die Allgemeinheit (Landrush) ihre gewünschten .eu -Domains registrieren lassen. Dieses Vorgehen war in vielen Fällen erfolgreich, da aufmerksame Rechteinhaber sofort die neue Domain registrierten. Mit dem Start der Landrush - Periode war es jedoch zu Unregelmäßigkeiten gekommen. So registrierten etliche kleine Firmen mit Sitz in New York eine Vielzahl attraktiver Domains. Dabei bedienten sie sich so genannter Registrare.

Die EURid hat nach Bekanntwerden des Verdachtes sofort reagiert und ca. 74.000 .eu - Adressen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vorläufig suspendiert. Sie wirft den Registraren Vertragsbruch vor, da diese die Domains nur registriert hätten, um sie später weiter zu verkaufen. Diese Form des massenhaften Domain - Grabbings nennt man Warehousing. EURid sieht die Inhaber der gesperrten Domains und die Registrierungsstellen als eine Einheit an, da dahinter der gleiche Personenkreis steckt. Zu klären ist noch, ob ein ordentliches Gericht mit den Verfahren beauftragt wird oder sich das extra für .eu - Streitigkeiten eingerichtete zentrale Schiedsgericht in Prag der Sache annehmen wird.

Fazit:
Das konsequente Vorgehen von EURid ist ein richtiger Schritt. Die professionelle  kommerzielle Verwertung von Domains, die durch Grabbing erlangt wurden, ist ein großes Ärgernis. Problematisch kann eine Suspendierung mit anschließendem gerichtlichem Verfahren jedoch werden, wenn Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen aus Unwissenheit fremde, möglicherweise bessere, Rechte durch die Registrierung einer Domain verletzen. In einem solchen Fall sollte man einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren, der im Wege einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder gütlichen Einigung die Sache klärt.

Autor: Stud. Jur. Philipp Otto

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 

 


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