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Domaingrabbing? Google.de wechselte Besitzer

Nutzer die in der Nacht vom 22.01. auf den 23.01.07 die Webseite der Suchmaschine aufriefen, erhielten nicht wie gewöhnlich Suchergebnisse vom Marktführer Google, sondern lasen den Satz “Für diese Domain wurden keine Inhalte hinterlegt”. Dies lag jedoch nicht an Problemen des Servers, sondern an der Tatsache, dass die Webseite von Google in der Nacht zweimal den Besitzer gewechselt hatte.

Die Google – Domain lag mehrere Stunden lang überraschend beim westfälischen Provider Goneo. Im letzten Jahr hatte ein Kunde des Unternehmens angegeben, rechtmäßiger Besitzer der Google – Webseite zu sein. Dabei stellte er einen Antrag auf Übertragung der Domain. Dieser wurde aufgrund der vollautomatischen Bearbeitung solcher Anträge nicht mehr im Einzelnen überprüft. Nach der Weiterleitung des Antrages an die zentrale Stelle zur Registrierung von .de – Domains in Deutschland (DENIC), wurde Google die Möglichkeit eingeräumt, dem Antrag zu widersprechen. Nach bislang vorliegenden Informationen versäumte es der Global Player, seinen Einspruch geltend zu machen. Nach dem Motto “Wer schweigt stimmt zu” wurde der Wechsel der Domain vollzogen. Nachdem gegen 23 Uhr die Serverdaten aktualisiert wurden, lagen die Nameserver der Webseite nun bei Goneo.

Der Provider reagierte zügig und wies die DENIC auf die offensichtliche “Entführung” hin. Die Registrierungsstelle machte den Wechsel dann rückgängig und gab dabei, aller Voraussicht nach, die Domain unabsichtlich wieder frei. Daraufhin kam eine weitere Privatperson zum Zuge und gelangte in den Besitz der Domain. Erst in den Morgenstunden war die Ausgangslage wieder hergestellt und Google Inhaber seiner Webseite.

Nach bisherigen Informationen liegt jedoch kein klassischer Fall des Domain – Grabbing oder Cybersquatting vor. Beim Domain-Grabbing registriert ein Nutzer eine Vielzahl von ähnlich lautenden oder möglichst prominenten Domains. Das Ziel ist ein möglichst gewinnbringender Verkauf der Adresse oder die Weiterleitung auf eine andere Seite, ohne dass der genutzte Name der Domain damit etwas zu tun hat. Unter Cybersquatting versteht man die Registrierung einer Domain, um diese dann an den Rechteinhaber zu verkaufen oder diesen zum Kauf zu nötigen.

Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Domainrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert

 


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