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Code of Conduct - Verhaltensregeln für Registrare von .eu-Domains

Die EURid (European Registry of Internet Domain Names) ist eine Non-Profit-Organisation mit Sitz in der Nähe von Brüssel (Belgien) die als zentrale Stelle für die Zuteilung von Top-Level-Domains mit der Endung .eu zuständig ist. Die Organisation hat im Februar 2007 nun einen sog. Code of Conduct für .eu-Registrare veröffentlicht. Ein Registrar ist eine Art Zwischenhändler bei der Weitergabe der Domains an die Endkunden. Sie sind vertraglich an die Registry-Vergabestellen (zentrale Datenbank für einzelne Domain-Endungen wie .de oder .eu) gebunden. In Deutschland ist die zentrale Registry DeNIC, für .eu-Adressen die EURid. Verkäufer ohne direkte Vertragsbeziehungen zu den Regitries nennt man Reseller. Der Code of Conduct soll nun die Qualität von offiziellen Registraren (mit Vertragsbeziehungen zu Registries) sicher stellen. Die EURid will mit den im Code enthaltenen Verhaltensregeln dafür sorgen, dass Endkunden ihren Registrar nach qualitativen Merkmalen besser auswählen können.

Die enthaltenen Verhaltensregeln wurden in den vergangenen Monaten zusammen mit den Registraren ausgearbeitet. Auch die Öffentlichkeit war aufgerufen, Verbesserungsvorschläge für den Code of Conduct zu machen. Die Frist zur Einreichung lief nun am 16.März 2007 aus. Ziel von EURid ist es, dass der Code Ende März 2007 in Kraft tritt und dann von den Registraren als Qualitätsmerkmal unterzeichnet werden kann. Der Code sieht bspw. folgende Selbstverpflichtungen für Zwischenhändler vor: Eingangsbestätigung eines Registrierungsauftrages mit Zeitstempel, eine transparente Darstellung der Leistung und des Preises, ein sicheres Bezahlsystem oder auch die Versicherung, dass persönliche Daten nur auf Verlangen einer offiziellen Behörde an diese weitergegeben und nicht zu Werbezwecken Dritter missbraucht werden. Zudem ist im Code verankert, dass Kunden ein Recht darauf haben, dass ihr Auftrag binnen drei Werktagen bearbeitet wird. Bei Beschwerden soll die 5-Tages-Frist gelten. Zentrales Ziel ist weiterhin, dass in den Whois-Daten einer Domain nicht mehr wie bislang oftmals üblich, die Adresse des Registrars zu finden ist. Die richtige Länderkennung und die Angabe der tatsächlichen persönlichen Daten des Kunden, der die Domain gekauft hat, sollen in Zukunft verpflichtend sein. Damit soll unter anderem gegen sog. Mickey-Mouse-Einträge vorgegangen werden. Bei diesen werden Domains von Spammern unter fiktiven Namen registriert.

Da ein selbstverpflichtender Code meist nur Wirkung erzielt, wenn er mit Sanktionsmöglichkeiten verbunden ist, sind diese ebenfalls vorgesehen. Natürlich greifen diese nur für Registrare, die den Code of Conduct auch unterschrieben und sich zu eigen gemacht haben. Bei einem einmaligen Fehlverhalten wird zunächst eine Warnung ausgesprochen. Schärfste Sanktion ist der Entzug des Qualitäts-Labels. Die Entscheidung darüber, trifft das sog. Ratsgremium. Dieses setzt sich aus zunächst 12 Interims-Räten zusammen. Diese entscheiden dann im Losverfahren über die acht Posten aus den Reihen der Registrare im geplanten späteren 15-Köpfigen Gremium. Zudem ist geplant, dass der Rat vier Mitglieder aus Nicht-EU-Staaten als Räte frei bestimmt. Die verbleibenden zwei Posten werden durch Mitglieder von europäischen Verbraucherinitiativen besetzt. Für alle Registrare besteht noch bis zum morgigen 20. März 2007 die Möglichkeit sich als Ratsmitglied zu bewerben.

Fazit:
Der Code of Conduct beinhaltet in erster Linie Regelungen, die für Käufer von Domains in Deutschland selbstverständlich sind. Es ist aber zu begrüßen, dass die EURid mit der Einführung eines solchen Labels die Qualität der Arbeit der Registrare grundsätzlich regeln will. Inwieweit sich die selbst gesteckten Ziele für die Endkäufer positiv auswirken bleibt abzuwarten. Auf günstigere Preise für Domains brauchen Käufer jedenfalls nicht mehr hoffen, da Preisdumping im Code ausdrücklich untersagt wird.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Domain-Recht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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