Sie sind hier: Internetrecht News Domainrecht Keine eigene Top-Level-Domain für Pornoseiten

Keine eigene Top-Level-Domain für Pornoseiten

Seit sieben Jahren versucht die ICM Registry unter der Endung „.xxx“ eine eigene Top-Level-Domain (TLD) für pornographische Angebote im Internet zu etablieren. Nun hat die für die Verwaltung der Internet-Adressen zuständige Non-Profit-Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit Sitz im kalifornischen Marina del Rey diesem Vorhaben ein Ende bereitet. In der entscheidenden Abstimmung in Lissabon entschied gestern der ICANN-Vorstand mit neun zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung, keine spezielle TLD für Erotik-Angebote zuzulassen.

Zentrale Kritikpunkte der ICANN die zu der Abstimmungsniederlage geführt haben, waren die mangelnde Entkräftung von Bedenken wegen anstößiger Inhalte und die Befürchtung in Zukunft gezwungen zu sein, dauerhaft als Regulierer die eingestellten Inhalte überprüfen zu müssen. Dies könne jedoch aufgrund des vorgegebenen Arbeitsbereiches im Rahmen der rein technischen Koordination bei der Vergabe von Internet-Adressen nicht Aufgabe der ICANN sein.

Dieser endgültigen Entscheidung ist eine jahrelange Auseinandersetzung vorausgegangen. Der letztendlich eingereichte Antrag wurde dabei mehrmals überarbeitet. Zwischenzeitlich gab die ICANN grünes Licht für die Einführung einer .xxx-TLD. Nach massiver Kritik aus Politik und Gesellschaft wurde eine damalige Entscheidung dann aufgeschoben. In der Auseinandersetzung haben sowohl Betreiber von pornographischen Angeboten als auch Pornographie-Gegner gegen die Einrichtung einer solchen TLD argumentiert. Erstere befürchten Beschränkungen ihrer Angebote und leichtere Filtermöglichkeiten. Letztere sahen in einer Einführung die weitere Etablierung unerwünschter Sex-Angebote durch eine prominente TLD. Auf Zustimmung ist der Antrag gestoßen, da nach Ansicht der Befürworter mit einer .xxx-Endung ein leichterer Schutz von Kindern vor pornographischen Angeboten im Internet möglich gewesen wäre. Die ICANN vermisste in ihrer gestrigen Entscheidung nun jedoch insbesondere auch Vorschläge, wie eine Zugangsbeschränkung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Praxis ausgesehen hätte.

Fazit:
Die Entscheidung der ICANN beendet nun die seit vielen Jahren heiß diskutierte Einführung einer eigenen Porno-Top-Level-Domain. Ob sich in der täglichen Praxis durch die Etablierung einer solchen TLD etwas Wesentliches geändert hätte, bleibt zu bezweifeln. Der "Rotlichtbezirk" mit eigener TLD ist nun vom Tisch und alles bleibt wie bisher.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Domain-Recht: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Domainrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.