Die Reservierung der Domain loveparade2003.de verstößt nach Ansicht des Landgerichtes Neuruppin (AZ: 2087/01) gegen Namens- und Markenrechte der Love Parade GmbH. Diese hatte geklagt, weil ein Tekker diese Adresse für ein eigenes Portal nutzen wollte. Obwohl es Unterschiede in der Schreibweise gab, bejahten die Richter eine Rechtsverletzung. Da soll doch noch mal jemand behaupten, bei der Loveparade ginge es nur um Geld... .
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