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Apple vs. Alias24 wegen Domain

Das Start-Up Unternehmen Alias24 mit Repräsentanz in München als Betreiber der Podcasting-Plattform "mypods.de" hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Computer-Anbieters Apple Inc. erhalten. Apple fordert die Herausgabe der Domain und die Einstellung aller laufenden Aktivitäten auf der Website. Durch die Verwendung des Domain-Namens verstoße das Unternehmen nach Ansicht von Apple gegen seine geschützten Markenrechte.

In einer ersten Stellungnahme erklärten die Geschäftsführer von Alias24, der Forderung von Apple nicht nachgeben zu wollen. Die Gefahr der Verwechselung mit dem markenrechtlich geschützten Begriff "iPod" können sie nicht erkennen. Auf der Plattform sind in verschiedenen Kategorien eine Vielzahl von Podcasts abzurufen. Nach eigenen Angaben verzeichnete die Website über drei Millionen Aufrufe im Monat.

Dies ist nicht der erste Fall bei dem Apple gegen Betreiber von Podcast-Services vorgeht. Im September 2006 forderten die Anwälte des Computerherstellers die Anbieter von Podcasting-Lösungen mit den Namen "mypodder" und "Podcast Ready" mit Hinweis auf das Markenrecht auf, diese Begriffe teilweise nicht mehr zu verwenden und bereits gestellte Anträge auf Markenschutz zurück zu ziehen. In der damaligen Aufforderung zur Unterlassung argumentierten die Anwälte, dass durch die angebotenen Dienste eine Verbindung zu Apple-Produkten und dem Unternehmen selbst suggeriert würde, die nicht bestehe. Im damaligen Fall führte das Unternehmen dabei aus: "Natürlich hat Apple nicht grundsätzlich etwas gegen die korrekte Verwendung des beschreibenden Begriffs „Podcast“ in Marken für Produkte oder Dienste im Podcasting-Bereich" Ob nicht genau diese damalige Klarstellung von Apple im aktuellen Fall gegen "mypods.de" Anwendung findet, wird nun aller Voraussicht nach, neben einer markenrechtlichen Bewertung, gerichtlich geklärt werden müssen.

Fazit:
Apple geht in den letzten Monaten verstärkt gegen tatsächliche oder auch nur vermutete Verletzungen seiner Markenrechte vor. Ob dies dem Unternehmen letztendlich nützt, ist fraglich. Der einst gute Ruf des Konzerns hat nicht nur bei den direkt Betroffenen sondern auch bei einer Vielzahl von Internet-Nutzern durch die vermehrten rechtlichen Auseinandersetzungen gelitten. Wer eine Abmahnung erhält und/oder sich markenrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sieht, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren um ein mögliches Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Markenrecht und Domainrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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