Sie sind hier: Internetrecht News Domainrecht Domain-Recht - Namensschutz für kommunalen "Beirat"

Domain-Recht - Namensschutz für kommunalen "Beirat"

Die 9. Zivilkammer des Landgericht Bremen (Az.: 9 O 2232/06, Urteil vom 22.02.2007) hat aktuell entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "Beirat" in einem Domain-Namen rechtlich geschützt ist. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte eine private Website unter der Domain "stadtteilbeirat-woltmershausen.de" geschaltet. Die tatsächlich bestehenden Stadtteilbeiräte sahen in der Verwendung des Begriffs eine Verletzung ihres Namensrechts.

Rechtsgrundlage des Beirats ist § 1 Nr.22 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter der Stadt Bremen. Zwar ist ein solcher Beirat eines Stadtteils keine Behörde, jedoch eine kommunale Einrichtung, der bestimmte Aufgaben zur Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungen eingeräumt werden. Die Mitglieder eines solchen Beirats werden gewählt. Die Klägerseite hatte beantragt, den Beklagten zu verurteilen, in die Löschung der Internet-Domain einzuwilligen. Der Beklagte wies darauf hin, dass er auf der Startseite seiner Website hinreichend deutlich gemacht habe, dass es sich um eine private Homepage handelt.

Das LG Bremen sah nun jedoch die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung. Da eine hinreichende Ähnlichkeit zum Namen des Berechtigten bestehe, seien die Bezeichnungen verwechselbar. Dazu führte das Gericht aus: " Die Interessen werden dabei auch dann verletzt, wenn die Fehlvorstellung des Verkehrs durch die sich öffnende Webseite sofort wieder beseitigt wird". Der Klägerin stehe deswegen ein Löschungsanspruch nach § 12 BGB zu, da der Beklagte durch die Benutzung des Domain-Namens "stadtteilbeirat-.de" das Namensrecht der Klägerin verletzte. Eine unberechtigte Namensanmaßung liege grundsätzlich dann vor, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden. Der Begriff "Beirat" genieße Namensschutz, da er eine kommunale Einrichtung darstelle, die bestimmte Aufgaben zur Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungen eingeräumt sind. Dadurch lasse sie sich eindeutig bezeichnen und genieße Namensschutz.  Das gilt nach Ansicht des Gerichts ebenfalls für Gebietskörperschaften und für Behördenbezeichnungen, "bei denen eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Behördenträger möglich ist".

Fazit:
Wer eine Domain registrieren will oder bereits registriert hat, sollte genau darauf achten, keine fremden Rechte zu verletzten. Das Namensrecht nach § 12 BGB war in der Vergangenheit Ausgangspunkt vieler Rechtsstreits um das bessere Recht an Domain-Adressen. Um kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen sollten alle, „die sich nicht ganz sicher sind“ auf jeden Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Autor:
Philipp Otto

Rechtsberatung Domainrecht und Namensrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Domainrecht
Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.