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Fehler bei der Domainregistrierung: Teil I - Unternehmens- und Prominentennamen

Ein wirksamer Internetauftritt ist heute für fast jeden wichtig. Ob kleines Unternehmen, große Aktiengesellschaft, Künstler, Blogger oder Privatperson, jeder verfügt über eine Website. Um  einen Internetauftritt zu gewährleisten, ist vorher eine Domainregistrierung erforderlich. Dabei  treten jedoch häufig Fehler auf, die oft erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

In unserem mehrteiligen Serie erläutern wir in den nächsten Wochen die 10 häufigsten Fehler bei der Domainregistrierung und erklären, wie Sie diese vermeiden können. 

1. Die Registrierung von Prominentennamen und Namen von bekannten Unternehmen oder Produkten als Domain bietet die Möglichkeit, schnell und einfach Geld zu verdienen.


Dies ist im Allgemeinen nicht richtig. Das unter dem Namen Domaingrabbing gekannt gewordene Phänomen ist meist nicht erfolgversprechend. In der Vergangenheit haben zwar Unternehmen viel Geld für Domains bezahlt,  um imageschädigende Prozesse zu vermeiden oder einfach um Zeit zu sparen. Unternehmens- und Produktnamen unterliegen jedoch meist markenrechtlichem Schutz oder dem Schutz des Namensrechts. Auch die Namen prominenter Personen , und Städte- und Behördennamen genießen Namensschutz nach § 12 BGB.


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