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Fehler bei der Domainregistrierung: Teil III - Das Prioritätsprinzip

Bei der Domainregistrierung treten oft Fehler auf, die erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. In unserem Beitrag erläutern wir die 10 häufigsten Fehler bei der Domainregistrierung und erklären, wie Sie diese vermeiden können.

3. Bei der Registrierung gilt das Prioritätsprinzip (first come, first served)

Das Prioritätsprinzip besagt: wer eine Domain registriert hat, darf diese auch nutzen. Dies stimmt auch oftmals. Zu Ausnahmen kann es aber bei Kollisionen mit Namensrechten anderer geben. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen, die ein- und denselben Namen tragen. Hier kommt es dann darauf an, wer das so genannte bessere Recht an der Bezeichnung hat.

Auch die Registrierung eines fremden bürgerlichen Namens in der URL der Domain stellt dabei grundsätzlich einen unbefugten Namensgebrauch dar. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Domain-Name im Auftrag des Namensinhabers registriert worden ist.


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