Der Streit zwischen dem Betreiber von dsds-news.de und RTL begann im vergangenen Jahr, als RTL in dem Betreiben der Seite gewerbliche Absichten aufgrund von Werbebannern und Suchmaschinenoptimierung sah und sodann den Betreiber aufgrund von einer Markenrechtsverletzung an der Marke „DSDS“ auf Unterlassung in Anspruch nahm und die Herausgabe der Domain an RTL forderte.
Nachdem das Landgericht Köln im vergangen Jahr vollständig der Klage von RTL stattgegeben hatte, relativierte das Oberlandesgericht Köln die Entscheidung nun mit Urteil vom 19. März 2010 (Az. 6 U 180/09). Nach Ansicht der Richter kann RTL zwar die Unterlassung der gewerbsmäßigen Nutzung der Domain verlangen, nicht jedoch die Aufgabe der Registrierung der Domain bzw. eine Herausgabe der Domain an RTL.
Der Betreiber von dsds-news.de kann die Webseite nunmehr unkommerziell als Fanseite weiterbetreiben.
Fazit:
Das Urteil stellt einen kleinen Erfolg für den Betreiber von dsds-news.de dar – allerdings stellt sich die Frage, wie die anfallenden Prozess- & Anwaltskosten durch die Fanseite wieder eingespielt werden können, wen DSDS-News.de in Zukunft nicht mehr kommerziell betrieben werden darf.
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