Die GEZ hat vor dem Landgericht Köln Klage auf Übertragung der Domain rundfunkgebuehr.de erhoben. Der bisherige Inhaber der Domain hat auf der Seite eher GEZ-kritische Inhalte bereitgehalten. Die GEZ war bereit, außergerichtlich 1.000 DM für die Übertragung zu zahlen, die Forderung des bisherigen Inhabers beläuft sich aber auf 50.000 DM. Nach einer Abmahnung der Anwälte der GEZ sind nun die Richter des LG Köln gefragt.
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