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Der Automobilhersteller Volkswagen AG (VW) hat vor dem OLG Frankfurt am Main (Az.: 11 U 32/04, Urteil vom 29.04.08) gegen die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains DENIC eG (Deutsches Network Information Center) einen Anspruch auf die zweistellige Domain "vw.de" durchgesetzt.
Das Gericht bestätigte die von VW geltend gemachte kartellrechtliche Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern wie BMW ("bmw.de"). Diese sei nicht gerechtfertigt und benachteilige das Unternehmen, da Kunden im Netz nach der Adresse "vw.de" suchen und dann enttäuscht würden. Die DENIC könne sich nach Bewertung des Gerichts nicht darauf berufen, dass getreu den Richtlinien über Second-Level-Domains die Vergabe von zweistelligen Domains nicht vorgesehen sei: "Vielmehr ist der üblicherweise zugängliche Geschäftsverkehr in der Zuteilung von Second-Level-Domains unter der Top-Level-Domain ".de" überhaupt zu sehen. "
Fazit:
Durch die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. wird im Bereich des Domainrecht weitgehend Neuland betreten. Bislang gab es kaum Streitigkeiten um Domainnamen mit lediglich zwei Buchstaben. Da diese kurze Buchstabenkombination bei Unternehmen allerdings aufgrund ihrer Einprägsamkeit sehr beliebt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Gerichte in der Zukunft dieser Frage öfter widmen dürfen.
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Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Domain-Recht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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